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Energie & Umwelt

Was der Paragraf 14a des Energiewirtschaftsgesetzes bedeutet

Hinweise und Antworten für Verbraucher in Sachen Strombedarf in eigenem Haushalt und Wärmepumpe

Was der Paragraf 14a des Energiewirtschaftsgesetzes bedeutet

Ganz abschalten dürfen Netzbetreiber die Stromzufuhr nicht mehr. Auch nach einer Drosselung wird sie ausreichen, um E-Autos innerhalb von zwei Stunden für eine Reichweite von 50 Kilometern zu laden. FOTO: DJD/LICHTBLICK/GETTY IMAGES/24K-PRODUCTION

E-Autos und Wärmepumpen sind zentrale Bestandteile der Energiewende. Durch die vermehrte Nachfrage steigt der Strombedarf in privaten Haushalten - die lokalen Stromnetze sind darauf noch nicht vollständig eingestellt. Netzbetreiber konnten Haushalten deshalb bisher den Anschluss für private Ladestationen und Wärmepumpen sogar verweigern. Dies ist künftig nicht mehr möglich, die Bundesnetzagentur hat dafür den Paragrafen 14a des Energiewirtschaftsgesetzes reformiert. Hier die wichtigsten Fragen und Antworten:

Was sagen Fachleute zum neuen Paragrafen 14a?

Die Verbraucherzentrale etwa begrüßt die neuen Regelungen. Sie würden einen schnellen und sicheren Anschluss von Wärmepumpen undWallboxen ans Stromnetz ermöglichen, Haushalte erhielten dadurch mehr Klarheit. 

Was hat es mit der angeblichen Stromrationierung“ auf sich?

Die Netzbetreiber sind verpflichtet, die Netze auszubauen, um den erhöhten Strombedarf künftig decken zu können. Im Gegenzug dürfen sie aber dann, wenn eine Netzüberlastung droht, die Strommenge für Wallbox und Wärmepumpe drosseln. „Falls das Stromnetz einmal komplett ausgelastet sein sollte, dürfen die Netzbetreiber steuerbare Verbrauchseinrichtungen vorübergehend dimmen, solche temporären Eingriffe sollen sich aber auf höchstens zwei Stunden am Tag beschränken“, erläutert Ata Mohajer vom Ökostromanbieter LichtBlick. Ganz abschalten dürfen die Netzbetreiber die Zufuhr nicht mehr. „Auch nach der Drosselung wird sie ausreichen, um Wärmepumpen weiterzubetreiben und E-Autos innerhalb von zwei Stunden für eine Reichweite von 50 Kilometern zu laden“, so Mohajer. 

Wie können Haushalte von der neuen Regelung sogar profitieren?

Wer sich eine Wallbox oder eine Wärmepumpe neu anschafft, kann von einer pauschalen oder prozentualen Reduzierung des Netzentgelts profitieren. Ab 2025 besteht für Haushalte mit intelligentem Messsystem zudem die Option, sich für zeitvariable Netzentgelte zu entscheiden. „Konkret bedeutet dies: Haushalte können ihre steuerbaren Verbrauchseinrichtungen kostengünstig dann nutzen, wenn das Stromnetz gering ausgelastet ist, so sind weniger Eingriffe des Betreibers nötig“, erklärt Ata Mohajer. Haushalte mit eigener Solaranlage profitieren zudem von geringeren Verbräuchen und unterstützen dabei, die Netzlast zu reduzieren. 

Wo kann man sich informieren?

Interessenten sollten sich im Vorfeld gut darüber informieren, wie Solaranlage, Wärmepumpe und Wallbox in einem Gesamtpaket miteinander verbunden werden können, etwa unter www.lichtblick.de/wissen/waerme. Hier findet man auch alle Details zur staatlichen Wärmepumpen-Förderung, die in der neuen Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) geregelt ist. djd