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Wer in ein Restaurant, ein Café oder eine Kneipe will, muss in Rheinland-Pfalz – und somit auch in Bad Dürkheim – drinnen und draußen einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Doch es gibt noch mehr Regeln aufgrund der Corona-Krise.
„Erst wenn die zugewiesenen Sitzplätze am Tisch eingenommen wurden, kann der Mund-Nasen-Schutz für die Dauer des Sitzens abgelegt werden“, heißt es in der Handreichung von Wirtschafts- und Gesundheitsministerium, Hotel- und Gaststättenverband Dehoga Rheinland-Pfalz sowie der Industrie- und Handelskammer.
Die Regeln gelten auch für Straußenwirtschaften, bei Weinproben, in Vinotheken sowie auf Ausflugsschiffen. An Biertischen draußen dürfen maximal sechs Menschen sitzen, die älter als zwölf Jahre sind.
Öffnen dürfen die Gastronomiebetriebe nur von 6 bis 22 Uhr unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln. Bars ohne Tische müssen geschlossen bleiben. Buffets und Thekenverkauf sind nicht zulässig – außer als Liefer- oder Abholdienst. Es muss am Tisch bedient werden.
Es gibt zudem eine Anmelde- und Reservierungspflicht in allen Lokalen. Die Kontaktdaten aller Gäste – Name, Anschrift und Telefonnummer – müssen erfasst und für einen Monat aufbewahrt werden. So sollen Infektionsfälle zurückverfolgt werden können. dpa