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Unterstützung für den Pflegefall

Pflegekassen ermöglichen Urlaub und zahlen Teilzeitpflege in Heimen

Unterstützung für den Pflegefall

Es ist schnell passiert: Gerade hat man mit der Mutter noch einen Spaziergang gemacht, und wenig später kommt der Anruf aus der Notaufnahme: Sie ist gestürzt und hat sich den Oberschenkelhals gebrochen. Mit hoher Wahrscheinlichkeit braucht sie nach Entlassung aus dem Krankenhaus pflegende Unterstützung. Auf die Angehörigen rollt dann eine ganze Lawine an Aufgaben zu, wenn die Mutter nicht ins Heim soll. Doch allein gelassen sind sie nicht. Es gibt eine Reihe von Möglichkeiten, Unterstützung zu finden.     

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Wer seine Angehörigen pflegt, kann sich auf vielerlei Art professionelle Unterstützung holen. FOTO: LEONID/STOCK.ADOBE.COM

So können Angehörige von der Pflegeversicherung zum Beispiel einen monatlichen Zuschuss von 125 Euro für Betreuungsangebote bekommen. Dazu zählen zum Beispiel haushaltsnahe Dienstleistungen wie Putzen sowie Gruppenangebote, Alltags- und Pflegebegleitungen. Die Angebote werden sogar treffend und schlicht Entlastungsleistungen genannt, da das zusätzliche Geld die pflegenden Angehörigen entlasten soll.

Laut Verbraucherzentrale gibt es verschiedene Anbieter von Betreuungsangeboten: „Viele ambulante Pflegedienste bieten zusätzlich zur klassischen Pflege auch Unterstützung im Haushalt und manchmal auch Gruppenaktionen an.“ Je nach Region gebe es außerdem Nachbarschaftsvereine und Wohlfahrtsverbände, die Einzelbegleitungen, Nachmittagsaktionen oder Ausflüge organisierten. Als Beispiele nennen die Verbraucherschützer den Besuch einer Sing- und Bastelgruppe bei einem Wohlfahrtsverband oder die Teilnahme an einem Bewegungsangebot beim Pflegedienst. Zur Nachbarschaftshilfe gehören demnach beispielsweise Spaziergänge mit einem Ehrenamtler, der sich im Verein engagiert. Sie begleiten Hilfebedürftige auch zum Arzt oder gehen mit ihnen zu einem Konzert.

Entlastung durch teilstationäre Pflege

Wer sich mit der kompletten Pflege der Lieben überfordert fühlt, sie aber dennoch nicht in einem Heim unterbringen möchte, hat die Möglichkeit, teilstationäre Pflegeleistungen in Anspruch zu nehmen. Die Verbraucherzentrale rät, sich unbedingt vorab mit der Pflegekasse in Verbindung zu setzen und offene Fragen zu klären. Voraussetzung für die Leistung ist nämlich ein Antrag bei der Pflegekasse, schon bevor die Kurzzeitpflege in Anspruch genommen wird. Die Pflegekasse übernimmt dann die Kosten für acht Wochen im Jahr – bis zu einer Höhe von 1612 Euro.Die Einrichtung, die eine Kurzzeitpflege übernimmt, muss von der Pflegekasse zugelassen sein.

Zur teilstationären Kurzzeitpflege zählt etwa die Tages- und Nachtpflege. „Auch wenn nur für einige Stunden am Tag oder in der Nacht eine ständige Beaufsichtigung des Pflegebedürftigen notwendig ist, kann man eine Tagespflege in Anspruch nehmen“, informiert die Verbraucherzentrale. Der Pflegebedürftige werde dann in der Regel abgeholt und in einer stationären Einrichtung betreut und nach der Betreuung wieder nach Hause gebracht. Ein Grund, die Teilzeitpflege in Anspruch zu nehmen, kann beispielsweise die Berufstätigkeit der Pflegeperson sein. Sie bietet sich aber auch an, wenn die pflegende Person selbst erkrankt ist. „Häufig ist die Kurzzeitpflege eine große Hilfe, um nach einem Krankenhausaufenthalt den erforderlichen Pflegebedarf sicher zu stellen oder die häusliche Pflegesituation zu organisieren“, so die Verbraucherschützer.

Zur teilstationären Pflege zählt auch die sogenannte Verhinderungs- oder Ersatzpflege, wenn die Pflegeperson eine Auszeit braucht. Die Pflegekassen zahlen die „Urlaubsvertretung“ laut Verbraucherzentrale an bis zu 42 Tagen im Jahr. Dafür sei nicht unbedingt vorab ein Antrag notwendig. „Es reicht auch, Nachweise und Belege einzureichen und damit den Antrag zu stellen“.

Vorsicht bei der „24-Stunden-Kraft“

Eine ganz besondere Form der Unterstützung im Pflegefall ist die „24-Stunden-Kraft“, oftmals eine Haushaltshilfe aus dem Ausland. Es gibt verschiedene Beschäftigungsmodelle mit unterschiedlichen Kosten. Wer eine solche Hilfe in Anspruch nehmen und legal beschäftigen möchte, muss sich also vorher am besten genau kundig machen. GISELA HUWIG

WEITERE INFOS
www.verbraucherzentrale.de (Gesundheit & Pflege)
   

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»Pflegefall für Dummies«

Wer sich plötzlich mit einem Pflegefall in der Familie konfrontiert sieht, findet sich in einem Dschungel an Rechtsvorschriften und Anträgen wieder. Viele Menschen fühlen sich davon schnell überfordert. Auf den ersten Schritten in Sachen Pflege begleiten die beiden Autorinnen Sigita Urdze und Stefanie Drozdzynski den Leser in ihrem Buch „Pflegefall in der Familie für Dummies“. Ihre Checklisten sind zwar auch nicht gerade kurz, aber sehr praktisch und hilfreich. Manches mag sich selbstverständlich anhören, etwa der Tipp,mit den Familienangehörigen Kontakt aufzunehmen, aber in der Stresssituation kann so was tatsächlich schnell mal untergehen. Auch nach der Akutphase ist das Buch ein hilfreicher Begleiter beim Einstieg in die neue Lebenssituation, gibt Tipps für den Begutachtungstermin zur Einstufung in die Pflegeklasse und informiert über Finanzfragen im Pflegefall. Nicht zuletzt sind auch alternative Modelle wie die Pflege-WG ein Thema. Und die letzte Phase der Palliativversorgung sparen die Autorinnen
ebenfalls nicht aus. wig

Sigita Urdse/Stefanie Drozdzynkski: „Pflegefall in der Familie für Dummies“, Wiley, 2019, 14,99 Euro