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Ausbildung und Beruf - Zweibrücken

Niemand sollte sich unter Wert verkaufen

Reden über Geld: So wird das erste Gehalt keine Enttäuschung – Basis für Verhandlung schaffen

Niemand sollte sich unter Wert verkaufen

Am besten recherchieren Berufseinsteiger schon vorab im Netz, wie branchenübliche Gehälter aussehen. FOTO: CHRISTIN KLOSE/DPA

„Das liegt daran, dass in den Schulen das Thema Geld und der Umgang damit einfach zu kurz kommen“, sagt Johannes Wilbert, Leiter des Instituts zur Berufswahl. Weil sie sich in Sachen Finanzen oft zuwenig auskennen, falle es jungen Leuten mit unter nicht leicht, mit einem Arbeitgeber über Geld zu reden und die eigenen Vorstellungen dazu offensiv zu vertreten. Aber: Niemand will und sollte sich mit seinem Wissen und seinen Kompetenzen unter Wert verkaufen.Daher gilt auch für Berufsanfänger, keine Scheu zu zeigen und von vornherein in die Offensive zu gehen.

Reden über Geld: So wird das erste Gehalt keine Enttäuschung – Basis für Verhandlung schaffen

Aller Anfang ist schwer. Auch im Berufsalltag. Der erste Job steht an, jetzt geht’s ums erste selbst verdiente Geld. Doch wer nach der Ausbildung auf der Suche nach einer Stelle ist, tut sich oft schwer damit, das Thema Gehalt im Bewerbungsgespräch selbstbewusst anzugehen.

Mit den Bewerbungsunterlagen fängt es an: „Bereits dort sollte man klar herausarbeiten, welchen Mehrwert man zu bieten hat, um später eine gute Basis für Gehaltsverhandlungen zu haben“, rät Wilbert.

Vor dem Gespräch Gehalt recherchieren

Kommt es zum Vorstellungsgespräch, gilt es, sich im Vorfeld gut vorzubereiten. Das heißt, sich nicht nur über den potenziellen Arbeitgeber gut informieren, sondern auch darüber,welche Gehälter in der Branche üblich sind. „Im Internet gibt es Jobbörsen, die genau diese Infos liefern“, erklärt Ute Bölke, Karriere-Coach in Wiesbaden.

Bietet ein potenzieller Arbeitgeber einen Verdienst unter dem branchenüblichen Niveau, sollte eine Bewerberin oder ein Bewerber das zur Sprache bringen – und sich gegebenenfalls nicht darauf einlassen.

Klar muss aber auch sein: Wer in den öffentlichen Dienst will oder eine Trainee-Stelle haben möchte, hat zumeist keinen Verhandlungsspielraum, weil der Verdienst festgelegt ist.

Es kommt aber nicht immer nur auf das Fixgehalt an. „Möglicherweise gibt es ja zusätzlich noch attraktive Extras wie beispielsweise einen Essenszuschuss, ein Jobticket oder etwa vermögenswirksame Leistungen“, sagt Bölke.

Auf Augenhöhe verhandeln

Wer informiert ins Bewerbungsgespräch geht, ist in jedem Fall in einer guten Startposition. „Wichtig ist dabei vor allem, nicht als Bittsteller aufzutreten, der oder die einen Job möchte“, sagt Wilbert. Die andere Seite möchte schließlich auch etwas von einem.

Man sollte sich auf Augenhöhe mit dem Arbeitgeber fühlen und die eigene Position vertreten: „Ich bringe folgende Fähigkeiten und Kompetenzen mit, folgenden Mehrwert biete ich, was bekomme ich dafür?“

Macht der Arbeitgeber ein bestimmtes Angebot, das dem Bewerber oder der Bewerberin zu niedrig erscheint, rät Wilbert etwa zu folgender Frage: „Inwiefern sind Sie hier noch zu Kompromissen bereit?“

Andere Verfahren ruhig erwähnen

Wer mit dem Angebot eines potenziellen Arbeitgebers nicht zufrieden ist, sollte gute Gründe vorbringen können, warum er oder sie mehr verdienen möchte. Karriereberaterin Bölke rät, solche Verhandlungen mit Freunden zu proben. „Mit dem Üben kommt mit der Zeit auch eine gewisse Sicherheit in Bewerbungssituationen.“ Es kann nützlich sein, im Vorstellungsgespräch zu erwähnen, dass man noch andere Bewerbungsverfahren am Laufen hat. „Damit signalisiert man, dass man nicht zu jeden Konditionen bereit ist, den Job anzutreten“, so Wilbert. Die Kunst liegt am Ende darin, weder zu hoch zu pokern, noch zu tief zu stapeln. „Es kommt auf einen guten Mittelweg an“, sagt Bölke.

Bei Gehalt nicht vertrösten lassen

Aus Erleichterung, überhaupt einen Job gefunden zu haben, lässt man sich gerade als Berufseinsteiger gerne mal mit wohlwollenden Worten abspeisen. Etwa, wenn ein Arbeitgeber zur Gehaltsforderung sinngemäß sagt: „Jetzt beweisen Sie sich doch erst einmal!“ In einem solchen Fall sollte der Bewerber oder die Bewerberin aber gegenhalten und gezielt nachfragen,wie denn der „Lernentwicklungsplan“ aussieht, rät Wilbert.

Kommt es dann zu der Vereinbarung, dass etwa nach drei Monaten man noch einmal über das Thema Geld redet, dann sollte der Bewerber sich dies unbedingt schriftlich geben lassen. „Sonst läuft er Gefahr, dass der Arbeitgeber davon später nichts mehr wissen will“, so Wilbert. dpa

INFO

Statistisches Bundesamt zur Tarifbindung: destatis.de/DE/Themen/Arbeit/Arbeitsmarkt/Qualitaet-Arbeit/Dimension-5/tarifbindungarbeitnehmer.html

BERUF

Lange Kündigungsfrist

Lange Kündigungsfristen sollen Arbeitnehmer davor schützen, plötzlich ohne Job dazustehen. Sie können aber unter Umständen lästig sein – wenn Beschäftigte etwa eine neue Stelle antreten wollen.

„Grundsätzlich müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihre Kündigungsfrist einhalten“, sagt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht. Das gilt ja auch für den Arbeitgeber. Manche Arbeitsverträge würden eine Vertragsstrafe vorsehen, wenn der Arbeitnehmer sich nicht daran hält, so Bredereck. Dem Fachanwalt zufolge müssen diese Klauseln sehr konkret formuliert sein und dürfen die Höhe von einem Bruttomonatsgehalt nicht überschreiten. Sonst sind sie unwirksam. Darüber hinaus riskieren Arbeitnehmer noch Schadensersatzansprüche des Arbeitgebers. „Diese sind in der Praxis allerdings kaum durchsetzbar“, so Bredereck.

Arbeitnehmer, die sich nicht an die Kündigungsfrist halten, werden laut Bredereck wahrscheinlich keine freundlichen Abschiedsworte und kein gutes Zeugnis bekommen. Weitergehende Nachteile seien in den allermeisten Fällen nicht zu erwarten. Ein Arbeitgeber hat schließlich nichts davon, jemanden rauszuwerfen, wenn der- oder diejenige ohnehin sofort weg will. In einem solchen Fall kann das Beschäftigungsverhältnis zum Beispiel über einen Aufhebungsvertrag sehr kurzfristig auslaufen. dpa