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Ausbildung und Beruf - Speyer

Worauf beim Arztbesuch während der Arbeitszeit zu achten ist

Der Arbeitgeber muss umgehend über anstehende Arztbesuche während des Dienstes informiert werden - Regelungen im jeweiligen Arbeitsvertrag beachten

Worauf beim Arztbesuch während der Arbeitszeit zu achten ist

Wer während der Arbeitszeit zur ärztlichen Untersuchung muss, hat in jedem Fall den Arbeitgeber zu informieren. FOTO: TMN

Arztbesuche außerhalb der Arbeitszeit unterzukriegen, ist für Vollzeitbeschäftigte regelmäßig eine Herausforderung. Aber muss man sich dafür überhaupt abmühen? Die wichtigsten Regeln im Überblick.

Dürfen Beschäftigte überhaupt während der Arbeitszeit zum Arzttermin? Müssen sie ihren Arbeitgeber informieren? Und bekommen sie trotzdem Geld? Rechtsexperten klären auf, welche Regeln zu beachten sind.

Muss ich meinen Arbeitgeber über Arztbesuche informieren?

Ja. Und zwar so schnell wie möglich. „Der Arbeitgeber muss die Möglichkeit haben, zu disponieren und sich darauf einzustellen. Sobald ich weiß, dass ich zum Arzt oder in die Reha gehe, muss ich den Arbeitgeber informieren", sagt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht in Köln. Die Meldepflicht gelte immer unverzüglich, sofern man außerplanmäßig nicht zur Arbeit erscheine, sagt Tjark Menssen von der Rechtsschutzabteilung des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB). Man dürfe nicht erst abwarten, bis man beim Arzt war und der eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) ausstellt. Das gelte übrigens auch für Arbeitslose gegenüber dem Jobcenter.

Darf ich während der Arbeitszeit zum Arzt?

Wer krank und damit arbeitsunfähig ist, darf zum Arzt oder zur Ärztin - jederzeit. Zwar sei der Besuch keine Arbeitszeit im Sinne des Gesetzes, aber „das Gesetz regelt, dass bei Arztbesuchen, die nicht lange dauern, trotzdem die Vergütungspflicht fortbesteht", so Menssen. Anders sieht es bei Vorsorgeterminen aus. Ist im Arbeitsvertrag dazu nichts geregelt, gilt: „Wenn ich nicht krank - im Sinne von arbeitsunfähig - bin, muss ich die Termine grundsätzlich außerhalb der Arbeitszeit legen. Es sei denn, der Arzt bietet solche Termine nicht an", sagt Oberthür. Was geht und was nicht, ist dabei eine Einzelfallentscheidung. Gibt es keine Möglichkeit, den Termin außerhalb der Arbeitszeit wahrzunehmen,,,muss der Arbeitgeber medizinische, zeitliche oder terminliche Notwendigkeiten akzeptieren", so Menssen. Das sei etwa der Fall, wenn eine Untersuchung zu einer bestimmten Tageszeit gemacht werden muss oder die Praxis außerhalb der Arbeitszeit keine Sprechzeit anbietet.

Wann brauche ich eine Krankschreibung?

Hier lohnt der Blick in den Arbeitsvertrag. Das Gesetz schreibt die Vorlage einer AU nach drei Tagen vor. „Laut Arbeitsvertrag oder auf besondere Anordnung des Arbeitgebers kann aber auch schon am ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit ein Attest verlangt werden", sagt Menssen. Übrigens: Seit Juli 2022 sind Ärzte offiziell dazu verpflichtet, die AU im Falle der gesetzlichen Krankenversicherungen elektronisch an die Krankenkasse weiterzuleiten. Arbeitgeber müssen vom 1. Januar 2023 am Meldeverfahren zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (EAU) teilnehmen. Eine zusätzliche Pflicht des Beschäftigen, dem Arbeitgeber eine AU-Bescheinigung auf Papier vorzulegen, besteht dann nicht mehr.

Wann muss ich Urlaub nehmen, wenn ich zum Arzt will?

„Ein Zwang, Urlaub zu nehmen, besteht in keinem Fall", sagt Menssen. Das wäre bei einer Arbeitsunfähigkeit schon rechtlich gar nicht möglich. Wer im Urlaub krank wird, dem bleibt sogar der Urlaubsanspruch erhalten. „Man muss in diesem Fall aber für alle Tage eine Bescheinigung vorlegen", so Menssen.

Was gilt, wenn das Kind zum Arzt muss?

Auch hier wird unterschieden: Ist das Kind krank und muss betreut werden oder handelt es sich um eine planbare Vorsorgeunteruntersuchung? Im zweiten Fall ,,muss ich versuchen, einen Termin außerhalb der Arbeitszeit zu bekommen", sagt Oberthür. Anders stehen die Dinge, wenn das Kind krankheitsbedingt betreut werden muss und es sich um eine kurze Krankheit handelt. „Dann habe ich Anspruch darauf, bezahlt zu Hause zu bleiben, um das Kind zu betreuen. Das würde auch entsprechende Arztbesuche einschließen“, Oberthür. sagt Nathalie

Darüber hinaus steht gesetzlich versicherten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in der Regel eine unbezahlte Freistellung zu, in der sie Kinderkrankengeld erhalten. Bis April 2023 darf sich jeder Elternteil pro Kind 30 Tage pro Jahr freistellen lassen, bei mehreren Kindern maximal 65 Tage im Jahr. Alleinerziehende haben pro Kind und Jahr 60 Tage Anspruch auf Kinderkrankengeld, bei mehreren Kindern bis zu 130 Tagen. tmn