Für Lehrlinge, die ihre Ausbildung im Jahr der Corona-Pandemie beginnen, gibt es viele Unwägbarkeiten. Was passiert beispielsweise, wenn der Ausbildungsbetrieb schließen muss? Oder wenn der Auszubildende erkrankt? Dagegen sollte man sich zum Ausbildungsstart versichern. Die Verbraucherzentrale NRW empfiehlt Haftpflicht-, Kranken- und Berufsunfähigkeitsversicherung als Basis-Trio für Lehrlinge. Von maßgeschneiderten Berufsanfänger-Paketen von Versicherungsgesellschaften raten die Experten hingegen ab: Oftmals seien die Policen zu teuer, mal offerierten sie überflüssigen Schutz oder deckten existenzielle Risiken nicht ausreichend ab. dpa
BERUF I
Rentenbeiträge: Freiwillig nachsorgen
Zeiten der schulischen Ausbildung zählen nicht immer bei der Rente mit. Wo Lücken entstehen, können freiwillige Beiträge nachgezahlt werden, erklärt die Deutsche Rentenversicherung Bund.
Möglich ist dies für alle Versicherten, die noch nicht älter als 45 Jahre sind. Sie können für ihre nach dem 16. Lebensjahr liegenden Schulzeiten, die weder bereits mit Beiträgen belegt sind noch als Anrechnungszeit berücksichtigt werden, freiwillige Beiträge nachzahlen. Damit kommt eine Nachzahlung insbesondere für schulische Ausbildungszeiten zwischen dem 16. und 17. Lebensjahr und für Schulzeiten, die die anrechenbare Höchstdauer von acht Jahren überschreiten, in Betracht.
Die Beiträge können in beliebiger Höhe zwischen dem monatlichen Mindestbeitrag von 83,70 Euro und dem monatlichen Höchstbeitrag von 1283,40 Euro gezahlt werden. Wie sich die Einzahlung auswirkt und ob sie sich lohnt, sollte vorher in einem persönlichen Beratungsgespräch beim Rentenversicherungsträger abgeklärt werden. dpa
BERUF II
Förderung: Geschenk vom Chef
Zwischen 6,65 und 40 Euro pro Monat können Beschäftigte zusätzlich von ihrem Chef bekommen – als Vermögenswirksame Leistungen (VL). Nach sechs Jahren kann sich der Höchstsatz von 40 Euro immerhin auf 2880 Euro zuzüglich Zinsen oder Zulagen summieren, rechnet der Bundesverband deutscher Banken vor.
Wie viel Geld Beschäftigte genau von ihrem Chef erhalten, hängt von der Region und der Branche ab. Die Voraussetzung: Beschäftigte schließen einen VL-Vertrag ab – möglich sind beispielsweise ein Sparvertrag, ein Bausparvertrag oder ein Wertpapier-Sparplan. Der Vertrag läuft sechs Jahre und ruht ein weiteres Jahr – nach sieben Jahren können Arbeitnehmer dann schließlich frei entscheiden, wie sie über ihr Geld verfügen wollen.
Zusätzlich gibt es unter bestimmten Voraussetzungen Zulagen vom Staat – die Förderung ist aber an Einkommensgrenzen gebunden. So sind beispielsweise 43 Euro pro Jahr für die Tilgung eines Baukredits oder für den Bausparvertrag möglich. Oder etwa bis zu 80 Euro pro Jahr für alle, die die VL-Beiträge in einen Aktienfondssparplan einzahlen. dpa