Anzeigensonderveröffentlichung
Ausbildung und Beruf - Pirmasens

„Am besten ist es, so früh wie möglich gegenzusteuern“

Wenn eine dauerhafte Überlastung im Homeoffice zu Burnout führt, sollten Beschäftigte das offen kommunizieren

„Am besten ist es, so früh wie möglich gegenzusteuern“

Dauerbelastung im Homeoffice kann für Beschäftigte zum Problem werden. FOTO: BERNDWEISSBROD/DPA

Frauen trifft Burnout öfter als Männer. „Studien zeigen, dass häufig sie es sind, die sich neben ihrem Job um die Kinder kümmern, wenn Kitas und Schulen geschlossen sind“, sagt Franziska Stiegler, Leiterin des Projekts Psychische Gesundheit in der Arbeitswelt (psyGA) der Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA). Auch Singles gehören zur Risikogruppe. Sozialer Austausch sei wichtig für die psychische Balance, so Stiegler.

Wenn eine dauerhafte Überlastung im Homeoffice zu Burnout führt, sollten Beschäftigte das offen kommunizieren

Nach langer Zeit im Homeoffice stoßen manche an die Grenzen ihrer Belastbarkeit. Um Burnout vorzubeugen, sind auch Führungskräfte gefragt. Kann künftig auch schlaue Technik dabei unterstützen?

Beschäftigte erkennen keinen Sinn in Arbeit

Generell klagen viele, die im Homeoffice arbeiten, darüber, dass die Grenzen zwischen Arbeits- und Privatleben verschwimmen. Es fällt schwer, Energie für den Alltag zu tanken. „Sie sind chronisch erschöpft und haben Schwierigkeiten, einen Sinn in oder ein Interesse an ihrer Arbeit zu finden“, sagt Prof. Eric Quintane von der internationalen Wirtschaftsuniversität ESMT.

Hinzu kommt laut Quintane, dass Betroffene oft an ihrer Fähigkeit zweifeln, ihre Arbeit gut zu machen. Nicht selten ist das Leistungsvermögen tatsächlich verringert. Wenn Betroffene immer öfter sagen oder denken „Ich kann nicht mehr, ich will nicht mehr“, ist es ratsam, sich professionelle Hilfe zu holen. „Am besten ist es, so früh wie möglich gegenzusteuern“, sagt Stiegler. Krankenkassen bieten Präventionsmaßnahmen wie Online-Trainings an. „Auch eine Beratungsstelle zu kontaktieren und sich dort kostenlos beraten zu lassen, ist hilfreich.“ Solche Angebote gibt es etwa bei Wohlfahrtsverbänden. Quintane betont, dass Personen, die an einem Burnout leiden, nicht stigmatisiert werden sollten. „Burnout ist kein Zeichen dafür, dass Mitarbeiter schwächer, weniger belastbar oder leistungsschwächer sind als andere.“ Bevor es zum Burnout kommt, können sich Beschäftigte immer wieder Tipps zum gesunden Arbeiten im Homeoffice ins Gedächtnis rufen. Etwa, dass es wichtig ist, für die richtige technische und ergonomische Ausstattung zu sorgen. Oder sich selbst klare Routinen zu schaffen, also etwa regelmäßige Pausen einzulegen, pünktlich Feierabend zu machen und für genug Bewegung zu sorgen.

Daneben gilt es, sich regelmäßig digital auszutauschen, sowohl mit dem Team als auch mit der Führungskraft. Arbeitnehmer sollten Probleme offen ansprechen. „Idealerweise kontaktiert jeder Vorgesetzte mindestens einmal die Woche Mitarbeiter, fragt, wo im Homeoffice gegebenenfalls der Schuh drückt und bespricht mögliche Lösungen“, so Stiegler.

Laut Quintane kann es auch ein Ansatz sein, auszuloten, ob die Arbeit angemessen auf alle Mitarbeiter verteilt ist.Hilfreich könne sein, die „digitalen Spuren“, die Homeoffice-Beschäftigte an einem gemeinsamen Produkt hinterlassen haben, auf ihre Häufigkeit auszuwerten. „Also den Email-Verkehr, Telefonprotokolle und Aufzeichnungen von Besprechungen in digitalen Plattformen in den Blick nehmen, ohne den Inhalt zu betrachten.“ Eine von ihm initiierte Studie an der ESMT zeigte, dass überlastete Mitarbeiter so gut identifiziert werden konnten. dpa

Immer im Einvernehmen mit dem oder der Vorgesetzten verfahren

Auch Sonderurlaub muss beantragt und bewilligt werden – Arbeitgeber müssen Ablehnung begründen

Die Hochzeit ist für die meisten ein besonderes Ereignis. Wer nicht ohnehin am Wochenende heiratet und frei hat, stellt sich die Frage: Bekomme ich zur Hochzeit Sonderurlaub?

„Zunächst sollte man prüfen, ob ein Anspruch nach dem Arbeitsvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder einem anwendbaren Tarifvertrag besteht“, sagt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin. Wenn ja, gelten diese Regeln.

Das Ganze werde wie ein zusätzlicher Urlaubstag gehandhabt und entsprechend bezahlt. Heißt konkret: Ein Tag Sonderurlaub geht nicht vom regulären Urlaubsanspruch ab.

Wo es eine solche ausdrückliche Regelung nicht gibt, kommt der Paragraf 616 im Bürgerlichen Gesetzbuch ins Spiel. Im Grunde steht dort: Wenn ein Arbeitnehmer aus persönlichen Gründen vorübergehend daran gehindert ist, die Arbeit auszuüben, bekommt er oder sie trotzdem für die Ausfallzeit seine Vergütung.

Laut Bredereck können sich Arbeitnehmer auch für ihre Hochzeit auf den Paragrafen berufen und einen Tag Sonderurlaub fordern. „Allerdings kann diese Regelung möglicherweise im Arbeitsvertrag ausgeschlossen sein“, so der Fachanwalt.

Bredereck rät in diesem Fall, immer im Einvernehmen mit dem oder der Vorgesetzten zu verfahren.

Sonderurlaub muss genehmigt werden

Grundsätzlich gilt: Auch Sonderurlaub muss beantragt und vom Arbeitgeber bewilligt werden. Wie die Stiftung Warentest rät, sollte man beim Antrag den Termin etwa beim Standesamt nachweisen. Laut Stiftung Warentest wird Sonderurlaub meist auch für die Hochzeit der Kinder, eines Elternteils oder die Goldene Hochzeit der Eltern gewährt. Das Brautpaar müsse allerdings zu den nahen Angehörigen zählen. Bei Cousin oder Tante sei das schon nicht mehr der Fall.

Übrigens: Sollte der Arbeitgeber den Antrag auf Sonderurlaub ablehnen, muss er das begründen. Beschäftigten bleibt dann aber immer noch die Möglichkeit, regulären oder unbezahlten Urlaub zu beantragen. dpa