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Ausbildung und Beruf - Neustadt

Kurz und gut

                    

Kurz und gut

Wer im Beruf antriebslos ins neue Jahr gestartet ist, sollte für mehr Bewegung sorgen – zum Beispiel bei einer Joggingrunde an der frischen Luft. FOTO: CHRISTIN KLOSE/DPA

Mitarbeitergespräch braucht Vorbereitung Manch einer sieht das jährliche Mitarbeitergespräch als lästige Pflicht. Mit der richtigen Vorbereitung kann es aber eine gute Chance sein, Vorgesetzte von den eigenen Qualität zu überzeugen. Um gerüstet ins Gespräch zu gehen, lässt man am besten den Zeitraum seit dem letzten Mitarbeitergespräch Revue passieren, rät die Arbeitnehmerkammer Bremen. In manchen Betrieben werden die Ergebnisse des Mitarbeitergesprächs in einem Protokoll festgehalten. Ein Blick in die Aufzeichnungen ist für die Vorbereitung ebenfalls hilfreich. So können Beschäftigte etwa reflektieren, welche Verabredungen erfüllt wurden oder warum sie selbst etwas nicht umsetzen konnten. Auf Basis des Protokolls lassen sich auch berufliche Ziele und Wünsche neu bewerten. Ablehnen kann man ein solches Gespräch in der Regel nicht, vorausgesetzt es soll darin um die Arbeitsleistung gehen. Wer sich weigert, muss im schlimmsten Fall mit Konsequenzen rechnen, weil das gegen die Pflichten aus dem Arbeitsvertrag verstößt, erklärt die Arbeitnehmerkammer. dpaHabe ich an Feiertagen Anspruch auf Kurzarbeitergeld?Im Jahr 2020mussten sich viele Beschäftigte zum ersten Mal mit den Bedingungen und Regeln des Themas Kurzarbeit auseinandersetzen. Da gibt es viele Fragen. Für Feiertage etwa haben Arbeitnehmer in Kurzarbeit einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung, erklärt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). Es kommt bei der Frage aber auch darauf an, ob im entsprechenden Betrieb an Feiertagen üblicherweise gearbeitet wird oder nicht. Wird in dem Betrieb kontinuierlich auch an Feiertagen durchgearbeitet, wie es zum Beispiel in Hotels oder Restaurants der Fallwäre, besteht auch für diese Tage Anspruch auf Kurzarbeitergeld. Allerdings gilt das nur für diejenigen, die auch an einem Feiertag gearbeitet hätten, erklärt das BMAS. An dem Tag, an dem Beschäftigte dann zum Ausgleich frei haben, bekommen sie kein Kurzarbeitergeld. Als Grundlage sollte in der Regel der Dienstplan gelten. Wird in einem Betrieb an Feiertagen ohnehin nicht gearbeitet, habe der Arbeitgeber grundsätzlich das Arbeitsentgelt zu zahlen, das der Arbeitnehmer ohne den Arbeitsausfall erhalten hätte – also das Kurzarbeitergeld, das er ohne den Feiertag bezogen hätte. Dieses Entgelt erstattet die Agentur für Arbeit dem Arbeitgeber nicht. dpaMotivationsloch im Job aktiv entgegenwirkenDie Corona-Pandemie und die damit verbundenen Einschränkungen bestimmen den Jahresanfang: Viele Menschen fühlen sich antriebslos und können sich auch im Job nicht motivieren. Das sei „eine verzwickte Situation, denn sich nun durch den Tag zu langweilen, macht alles eher schlimmer“, sagt Andrea vorm Walde, Coachin und Therapeutin.Am schnellsten komme man aus dem Loch, indem man sich in Bewegung setzt: „Jede Art von Bewegung wirkt der Antriebslosigkeit entgegen, selbst Aktivitäten, die erst einmal nichts mit unserer Arbeit zu tun haben, werden unsere allgemeine Bereitschaft fördern.“ Der überwundene Schweinehund schenke uns Zufriedenheit und lasse uns wieder optimistischer sein. Vielen fehlt im Homeoffice auch ein anderer Motivationsfaktor: der Kontakt zu Kollegen. Nicht nur beruflicher Austausch mit dem Team ist dabei wichtig, auch das spontane Gespräch in der Kaffeeküche lässt sich auf digitalem Wege ersetzen. dpa