Wer sich ehrenamtlich engagiert, setzt sich mit Leib und Seele für andere ein. Eine gute Sache, die Zeit muss man allerdings erstmal haben. Ehrenämter gehören in die Freizeit oder haben ehrenamtlich Tätige einen Anspruch darauf, für die Ausübung ihres Amts von der Arbeit freigestellt zu werden?
„Hierzu gibt es keine generelle Regelung“, sagt Jürgen Markowski. Er ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). In der Regel werde das Ehrenamt außerhalb der Arbeitszeit ausgeübt.„Nur wenn es besondere spezialgesetzliche Regelungen gibt, kann ich die ehrenamtliche Tätigkeit auch während meiner Arbeitszeit erbringen“, sagt Markowski. „Der Arbeitgeber muss mich dann freistellen.“ Das gilt zum Beispiel für das Technische Hilfswerk oder die Freiwillige Feuerwehr (Foto). Auch eine Betriebsratsmitarbeit zählt als Ehrenamt, das während der bezahlten Arbeitszeit ausgeübt wird. Generell genehmigen muss die Führungskraft ein Ehrenamt nicht. Anwalt Markowski sieht aber ein vermehrtes Interesse bei Arbeitgebern daran, dass sich die Mitarbeiter ehrenamtlich engagieren. dpa