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Ausbildung & Beruf - Frankenthal

Gut beraten in die Ausbildung

Rechtzeitig bei der Berufsberatung der Agentur für Arbeit melden

Gut beraten in die Ausbildung

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Die Qual der Wahl: Zu viele Optionen erschweren oft die Entscheidung. Das gilt auch für die Jobwahl. Für Abhilfe sorgt dabei die Berufsberatung der Agentur für Arbeit.
   

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Bietet Jugendlichen, die eine Ausbildung suchen, Orientierungshilfe: die Berufsberatung der Agentur für Arbeit. FOTO: ANGELIKAWARMUTH/DPA

Orientierungshilfe im Dschungel der Ausbildungsmöglichkeiten bietet die Berufsberatung der Agentur für Arbeit. Dort können sich Jugendliche, die einen Ausbildungsplatz suchen, kostenlos beraten lassen. Dabei ist es völlig egal, ob er oder sie schon genau weiß, wie es weitergehen soll und nur noch die passende Stelle sucht. Oder ob man nicht mal so genau sagen kann, was einem überhaupt Spaß machen würde.

Wichtig ist nur, dass die jungen Leute rechtzeitig vorbeikommen. Das heißt: Je früher, desto besser - das gilt natürlich vor allem für diejenigen, die noch keine konkreten Vorstellungen haben.

Der Arbeitsmarkt war noch nie so vielfältig wie heute: Es gibt viele traditionelle Berufe, etwa im Handwerk, in denen heute zwar mit modernen Technologien gearbeitet wird, die man aber schon seit vielen Generationen kennt. Zugleich sind durch Modernisierung der Abläufe und Digitalisierung viele neue Berufsbilder entstanden. Wer nach einem Beruf sucht, der zu ihm passt, steht vor einer spannenden Aufgabe - und oft auch vor einer schwierigen. Gerade über die „neuen" Berufe wissen meist auch Eltern nicht genau Bescheid, weshalb sie ihre Kinder auch nur eingeschränkt beraten können.

Unter der kostenfreien Rufnummer 0800 4555500 kann ein Termin zum persönlichen Beratungsgespräch bei der entsprechenden Agentur für Arbeit vor Ort vereinbart werden. Wer möchte, kann zu dem Termin auch seine Eltern mitbringen.

Wer sich auf ein Beratungsgespräch vorbereiten will, findet auf der Internetseite der Agentur für Arbeit unter www.arbeitsagentur.de hilfreiche Links zu entsprechenden Informationsportalen wie Planet-Beruf, Berufe-Net, Berufe-TV oder abi.de. Imsw
    

STUDIUM

Freie Studienplätze

Wer bislang bei der Vergabe von Studienplätzen leer ausgegangen ist, muss die Hoffnung auf einen Studienstart im Sommer noch nicht aufgeben. Die Hochschulen informieren zentral über freie Plätze. Anfang April beginnt an den ersten Hochschulen in Deutschland das Sommersemester. Wer bislang noch keine Zusage für einen Studienplatz hat, kann sich auf der Studienplatzbörse informieren. Die Online-Plattform ist zum 1. Februar gestartet, wie die Hochschulrektorenkonferenz (HRK)mitteilt. Hochschulen melden dort freie Plätze, sobald ihre Zulassungs- und Nachrückverfahren beendet sind. Das Portal wird dann täglich aktualisiert, ein regelmäßiger Check lohnt sich also.

Interessierte finden auf dem Portal bis 30. April Studiengänge aller Fächer, die im Sommersemester 2020 noch Kapazitäten haben. Zudem können sie sich über Bewerbungsfristen informieren. Das Angebot ist kostenfrei und kann ohne Anmeldung genutzt werden unter www.hochschulkompass.de/studienplatzboerse dpa

Bei Jobverlust umsichtig handeln

Grundlose Kündigungen nicht zwingend wirksam – Fristen einhalten

Trennungen sind häufig schwierig, ob privat oder am Arbeitsplatz – und vor allem, wenn sie nur von einer Seite ausgehen. Deshalb sollten Arbeitnehmer ihre Rechte und Pflichten beim Thema Kündigung genau kennen und im Bedarfsfall zügig reagieren. Der Gesetzgeber hat dafür genaue Richtlinien vorgegeben.

In Deutschland steht die Mehrheit der Arbeitnehmer unter dem allgemeinen Kündigungsschutz. Dieser greift unter zwei Grundvoraussetzungen: Zum einen muss der Arbeitnehmer mindestens sechs Monate ohne Unterbrechung im Unternehmen beschäftigt sein. Diesen Zeitraum kann man als gesetzliche Probezeit sehen, in der eine Kündigung auf beiden Seiten ohne Angaben von Gründen jederzeit möglich ist.

Zum anderen spielt die Betriebsgröße eine Rolle. Mehr als zehn Mitarbeiter sind Voraussetzung, damit der allgemeine Kündigungsschutz für das Unternehmen gilt. Auszubildende fallen übrigens nicht unter diese Regelung – sie sind durch das Berufsbildungsgesetz noch mal gesondert geschützt.

Kündigungsfristen variieren

Egal ob die Kündigung von Seiten des Arbeitnehmers oder Arbeitgebers kommt: Der Gesetzgeber gibt für Kündigungen eindeutige Fristen vor, die unbedingt einzuhalten sind. Die Grundkündigungsfrist für Arbeitnehmer beläuft sich auf vier Wochen zum 15. beziehungsweise zum Ende eines Monats. Für den Arbeitgeber variiert die Frist je nach Dauer des zu kündigenden Arbeitsverhältnisses. Nach fünf Jahren im Betrieb beträgt sie beispielsweise zwei, nach zwölf Jahren fünf Monate.

Nur mit gutem Grund

Flattert die Kündigung des Arbeitgebers ins Haus, sollte man genau nachhaken. Der Chef darf seine Mitarbeiter nicht einfach so kündigen, er benötigt einen gesetzlichen Kündigungsgrund. Das können entweder betriebsbedingte Gründe sein wie etwa Stellenabbau oder eine Umstrukturierung innerhalb des Unternehmens, verhaltensbedingte Gründe wie Diebstahl oder unentschuldigtes Fehlen oder auch personenbedingte Gründe. Das kann zum Beispiel eine anhaltende Krankheit des Arbeitnehmers sein, der ihn von der Erfüllung seiner Arbeitspflicht abhält.

Kündigt der Arbeitnehmer – etwa um einer Entlassung zuvorzukommen oder weil das Unternehmen nicht die gewünschten beruflichen Perspektiven bietet – muss sich das nicht zwingend negativ auf die folgende Jobsuche auswirken. Eine freiwillige Kündigung, sofern sie gut begründet wird, zeugt beim neuen Arbeitgeber von Eigeninitiative und Souveränität. Allerdings erlischt der Anspruch auf staatliche Unterstützung (Arbeitslosengeld I) bei der Kündigung von Arbeitnehmerseite – das sollte man bei der Finanzplanung bedenken.

Rechtsweg sorgfältig prüfen

Aber was tun, wenn der Chef ohne triftigen Grund den Stuhl vor die Tür setzen will? Haben Arbeitnehmer das Gefühl, dass sie zu Unrecht gekündigt wurden, gilt es, schnell zu sein. Innerhalb von drei Wochen muss Klage beim Arbeitsgericht erhoben werden – denn nach Ablauf dieser Frist ist selbst eine strittige Kündigung wirksam.

Ob sich ein Rechtsstreit lohnt, sollte auch unter finanziellen Aspekten abgewogen werden. Die Anwaltskosten trägt jede Seite letztlich selbst, unabhängig vom Ausgang des Verfahrens. Die in solchen Fällen häufig gezahlten Abfindungen von Arbeitgebern decken die Kosten des Verfahrens zumeist nicht vollständig. nne
  

WEITERBILDUNG

Einen zwölfmonatigen berufsbegleitenden Samstagslehrgang zur Vorbereitung auf die IHK-Prüfungen zum Wirtschaftsfachwirt bietet das Institut für Bildungsförderung (IFB) in Wörth ab 21.März an. Bei der Weiterbildung für Kaufleute in Richtung Sachbearbeiter- oder Führungslaufbahn mit bundesweit einheitlichem und internationalem Abschluss ist die Fachhochschulreife inbegriffen. Zugangsvoraussetzungen und Infos unter Telefon 07275 91 3035, www.ifb-woerth.de  msw