Anzeigensonderveröffentlichung
Ausbildung & Beruf - Bad Dürkheim

Duales Studium bei der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz

Deutsche Rentenversicherung

Duales Studium bei der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz

##mainParagraph##

Duales Studium bei der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz-2
Mit Erfolg in die berufliche Zukunft: bei der Deutschen Rentenversicherung. FOTO: FREI

Bachelor-Studium oder Ausbildung bei einem der größten öffentlichen Arbeitgeber in der Rhein-Neckar-Region: Jährlich starten rund 40 junge Menschen bei der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz in ihre berufliche Zukunft.

„Bachelor of Arts – Verwaltung“, „Bachelor of Science Wirtschaftsinformatik – Fachrichtung Software-Engineering“ oder „Sozialversicherungsfachangestellte“: Die Studien- und Ausbildungsgänge für junge Menschen mit Abitur oder Mittlerer Reife sind vielfältig. Ob duales Studium oder klassische Ausbildung, der rheinland-pfälzische Rentenversicherungsträger ist ein starker Ausbilder. Stark deshalb, weil es hier eine erstklassige Ausbildung und individuelle Förderung gibt, mit einem Abschluss, der gute Übernahmechancen und Zukunftsperspektiven eröffnet. Dazu kommen eine faire Bezahlung, ein moderner, krisensicherer Arbeitsplatz mit allen Vorteilen des öffentlichen Dienstes und gute Aufstiegschancen.

Es gibt mindestens 30 Tage Urlaub im Jahr, gleitende Arbeitszeiten und betriebliche Altersvorsorge. Das betriebliche Gesundheitsmanagement hat viel zu bieten für Fitness und Gesundheit. Teilzeit- und Telearbeit sowie Eltern-Kind-Arbeitszimmer machen es einfacher, später Familie und Beruf miteinander zu vereinbaren. Uta Körner ist Ausbildungsleiterin bei der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz. Sie sagt: „Wir brauchen junge Menschen, die vielfältig interessiert sind. Bei uns geht es nicht nur um Rente und Reha. In Projekten arbeiten wir an der digitalen Zukunft der Rentenversicherung. Hier können gerade junge Menschen sich einbringen und diese mitgestalten“, betont Körner.

Info
Wer interessiert ist oder erstmal noch Fragen hat, kann sich direkt an den Ausbildungsbereich der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz unter Telefon 06232 172933 oder per Mail an ausbildung@drvrlp.de wenden.

Mehr Informationen zur Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz gibt es online unter www.komm-doch-zur-rente.de

Nicht jedes Arbeitszimmer ist steuerlich absetzbar

Homeoffice muss primär für Job genutzt werden – Kosten für Einrichtung lassen sich abschreiben

Einen Schreibtisch haben die meisten zu Hause. Und viele Beschäftigte nutzen ihn auch für den Job. Doch das Finanzamt erkennt einen häuslichen Arbeitsplatz nicht in jedem Fall an, erklärt die Bundessteuerberaterkammer.

Wer das Arbeitszimmer steuerlich geltend machen will, muss klare Regeln beachten. Geltend gemacht werden kann ein Arbeitszimmer in den eigenen vier Wänden nur, wenn für die berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Dann dürfen Steuerpflichtige im Jahr bis zu 1250 Euro als Betriebsausgaben oder Werbungskosten geltend machen. Dieser Betrag verdoppelt sich, wenn zwei Personen dasselbe Arbeitszimmer nutzen.

Als anderer Arbeitsplatz zählt grundsätzlich jeder Arbeitsplatz, der objektiv zur Erledigung büromäßiger Arbeiten geeignet ist. Der Arbeitnehmer muss jederzeit auf einen Arbeitsplatz zugreifen können. Wenn im Fall von Pool-Arbeitsplätzen zum Beispiel für zehn Arbeitnehmer nur fünf Arbeitsplätze zur Verfügung stehen, fehlt ein anderer Arbeitsplatz.

Arbeitsecke ist nicht gleich Homeoffice

Damit das Finanzamt das häusliche Arbeitszimmer anerkennt, muss es außerdem vorwiegend für die berufliche Tätigkeit vorgesehen sein. Für private Zwecke darf es nur sehr eingeschränkt genutzt werden. Gibt es nur eine Arbeitsecke in einem Wohnraum, können die Aufwendungen auch nicht anteilig als Betriebsausgaben oder Werbungskosten berücksichtigt werden. Sind die Voraussetzungen erfüllt, können die Kosten für die Ausstattung – also zum Beispiel Teppiche, Vorhänge oder Lampen – in voller Höhe abgesetzt werden. Gleiches gilt für die Aufwendungen für Arbeitsmittel wie Regal, Bürostuhl oder Schreibtisch. Ein Computer muss meist über mehrere Jahre abgeschrieben werden. Anteilig anerkannt werden auch Ausgaben für Miete, Wasser-, Energie- und Reinigungskosten ebenso wie für eine Renovierung, die Müllabfuhr und die Gebäudeversicherung. dpa