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Ausbildung & Beruf - Speyer

Ausbildung @home

Jeder fünfte Ausbildungsbetrieb ermöglichte Homeoffice

Ausbildung @home

Homeoffice: Auch Auszubildende können von zu Hause arbeiten FOTO: GPOINTSTUDIOSTOCK.ADOBE.COM

Der Ausbruch der Coronapandemie hatte starken Einfluss auf die Entwicklung des betrieblichen Homeoffice-Angebots. Viele Betriebe boten erstmalig auch ihren Auszubildenden das Arbeiten von zu Hause an.

Eine aktuelle Studie des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) zeigt anhand von Auswertungen des BIBB-Qualifizierungspanels aus dem Jahr 2021, dass in etwa jedem fünften Ausbildungsbetrieb das Homeoffice-Angebot auch für Auszubildende galt.

Es zeigten sich insbesondere vier Faktoren, die das Homeoffice für Auszubildende verstärkt ermöglichen:

Im Betrieb herrscht eine allgemeine Homeoffice-Strategie vor, sodass auch andere Beschäftigtengruppen von zu Hause arbeiten.

Die Unternehmen bilden auch in kaufmännisch-verwaltenden Berufen aus und nicht ausschließlich in gewerblich-technischen Berufen.

Entsprechende Betriebe nutzen zudem mehr digitale Technologien. Dazu zählen zum Beispiel neuartige Formen der Kommunikation und Zusammenarbeit zwischen Beschäftigten oder auch spezielle Soft- und Hardware zur IT-Sicherheit. Diese Betriebe bieten Weiterbildungsangebote für das Arbeiten in einer digitalen Arbeitswelt an. Beispielhafte Inhalte sind der Umgang mit Informations- und Kommunikationstechnologien oder auch Projekt- beziehungsweise Teammanagement auf Distanz

„Das Zulassen von Homeoffice für Auszubildende ist ein relevanter Baustein in der Ausgestaltung einer modernen und zukunftsorientierten Berufsbildung“, erklärt BIBB-Präsident Friedrich Hubert Esser, „räumlich flexible Arbeitsmodelle gelten als Attraktivitätsmerkmal eines Betriebes und können vor dem Hintergrund der zunehmenden Schwierigkeiten bei der Besetzung von Ausbildungsstellen von Vorteil sein.“

Dafür sollten allerdings bestimmte Grundvoraussetzungen erfüllt sein. Zum einen müssten Ausbildungsbetriebe die notwendige digitale und konzeptionelle Infrastruktur zur Verfügung stellen, die diese Form der räumlichen Flexibilität auch in der Ausbildung überhaupt erfolgreich durchführbar macht. Zum anderen sollten die bisherigen gesetzlichen Vorgaben im Berufsbildungsgesetz zu möglichen Lernorten sowie zur Vermittlung der Inhalte in Präsenz noch weiter angepasst werden. BIBB


Abgesichert

Auch Berufseinsteiger können Erwerbsminderungsrente bekommen

Die Erwerbsminderungsrente greift, wenn jemand aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeitsfähig ist. Eigentlich müssen dafür vorher bereits Rentenbeiträge eingezahlt worden sein. Doch was ist mit Berufseinsteigern?

Schon in den ersten Jahren im Job kann ein Unfall oder eine schwere Krankheit das Berufsleben abrupt stoppen. Auch wenn sie nicht die erforderlichen fünf Jahre Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben, sind Berufseinsteiger dann abgesichert. Darauf macht die Deutsche Rentenversicherung aufmerksam.

Können die Jobstarter durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit nur noch eingeschränkt arbeiten, reicht bei ihnen schon ein einziger Beitrag zur Rentenversicherung aus, damit sie Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente haben.

Gibt es einen anderen Grund für eine Erwerbsminderung, also zum Beispiel eine nicht beruflich bedingte Krankheit, dann greift eine weitere Regelung. Dafür muss allerdings eine volle Erwerbsminderung vorliegen.

In so einem Fall sind die fünf Pflichtjahre auch bei Berufsanfängern schon vorerfüllt, sofern die Erwerbsminderung innerhalb von sechs Jahren nach dem Ende der Schulzeit oder einer Ausbildung eintritt und innerhalb der letzten zwei Jahre mindestens für ein Jahr Pflichtbeiträge gezahlt wurden.

Generell berechnet sich diese Rente nicht nur aus den bisher eingezahlten Beiträgen, sondern durch die sogenannte Zurechnungszeit wird so kalkuliert, als habe man mit dem bisherigen durchschnittlichen Einkommen weiter gearbeitet und bis zum künftigen Rentenbeginn im Alter weiter Beiträge gezahlt. dpa/tmn