Über 300 duale Berufsausbildungen gibt es in Deutschland. Damit die Inhalte relevant und aktuell bleiben, werden die Ausbildungsordnungen regelmäßig angepasst: Dann können Berufe wegfallen, neu hinzukommen oder modernisiert werden. Häufig geht es bei der Modernisierung von Ausbildungsordnungen darum, bestimmte Entwicklungen der Arbeitswelt auch in der Berufsbildung zu verankern. Dazu gehören laut der Abteilungleiterin Struktur und Ordnung der Berufsbildung beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) Monika Hackel zum Beispiel die großen Themen Digitalisierung, Internationalisierung und Nachhaltigkeit.
EU-Richtlinien verändern Ausbildungsinhalte
Nachhaltigkeit kann dabei ganz Unterschiedliches bedeuten. „Wenn ein Koch nachhaltig arbeitet, ist das natürlich etwas anderes, als wenn man in der Versicherungswirtschaft den Kunden nachhaltige Finanzprodukte vermittelt."
Bei der Internationalisierung geht es zum Beispiel darum, bestimmte EU-Richtlinien in die Berufe zu implementieren. „Das betrifft zum Beispiel in diesem Jahr die Berufe in der Binnenschifffahrt. Da ist eine neue Richtlinie umgesetzt worden, die sich mit der Nautik in der EU beschäftigt", illustriert Hackel. Seit August teilt sich die Ausbildung nun in die Berufe Binnenschiffer und Binnenschifffahrtskapitän. Die Initialzündung für eine Modernisierung komme immer aus der beruflichen Praxis, also aus der Wirtschaft, sagt Hackel. Der Wunsch nach einer Neuordnung werde dann geprüft. Sind die Veränderungen alle machbar oder zu kleinteilig? Entsprechen die Vorschläge den Regelungen des Berufsbildungsgesetzes? Dann erst geht es in den eigentlichen Prozess der Modernisierung.
Umsetzung liegt bei Betrieben
Und woher wissen Azubis nun, ob ihre Ausbildung auch wirklich auf dem Stand der Dinge ist? Zunächst einmal gilt: Die Ausbildungsordnungen legen zwar schon viel Grundsätzliches fest, geben aber nicht im Detail vor, was in der Ausbildung gelehrt wird. „Zum Beispiel, dass zwingend eine bestimmte Software vermittelt werden muss“, so Hackel.
Die Umsetzung liegt also bei Betrieb und Berufsschule. „Der Betrieb hat in jedem Fall die Pflicht, mich für bestimmte Dinge fit zu machen", sagt Hackel. Kann der Betrieb das nicht, muss das unter Umständen in einem überbetrieblichen Ausbildungszentrum oder in einer Verbundausbildung passieren. Hier lernen Azubis kleinerer Betriebe bestimmte Elemente ihrer Ausbildung in einem größeren Unternehmen.
Arbeitsvertrag und Berichtsheft prüfen
Die Ausbildungsordnung ist Teil des Ausbildungsvertrags. „Da ist es meine Pflicht als Azubi zu schauen: Was unterschreibe ich denn da? Da habe ich schon ersten Kontakt zu meiner Ausbildungsordnung und kann sehen, was ich hier eigentlich lernen soll", so Hackel.
Eine ähnliche Funktion erfüllt das Berichtsheft, das in vielen Berufen Pflicht ist. ,,Auch das sollte sich an der Ausbildungsordnung orientieren“, sagt Hackel. Azubis können etwa abgleichen, was sie an bestimmten Tagen im Betrieb gemacht haben und unter welchen Aspekt ihres Ausbildungsplans das fällt.
Austausch in der Berufsschule lohnt sich
Nicht zuletzt bekommen Auszubildende in der Berufsschule einen guten Einblick, was Mitschüler in ihren Betrieben machen. Wer dann das Gefühl hat, dass der eigene Betrieb ziemlich rückwärtsgewandt ausbildet, kann das im Schulunterricht ausgleichen oder sich weiterbilden. Im schlimmsten Fall, ,,wenn ich wirklich denke, ich habe einen Missgriff getan", wenden sich Azubis auch an die Kammerorganisation ihres Berufs, so Hackel. Dann lässt sich besprechen, ob es einen anderen Betrieb gibt, in dem man die Ausbildung fortsetzt.
Eine Übersicht zu den angepassten Ausbildungsberufen gibt es auf der Webseite des BIBB. dpa/tmn