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ERWERBSMINDERUNG: Zurechnungszeit für Rente

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Damit eine Präsentation zum Erfolg wird, sollte man einige Tipps beherzigen. FOTO: DPA

Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr oder nur noch teilweise arbeitsfähig ist, kann eine Rente wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung erhalten. Auch Berufsanfänger sind so vor dem finanziellen Ruin geschützt. Die Höhe der Erwerbsminderungsrente rechnet sich aus den bisher zurückgelegten Versicherungszeiten. Zusätzlich werden erwerbsgeminderte Menschen durch eine sogenannte Zurechnungszeit so gestellt, als hätten sie mit ihrem bisherigen durchschnittlichen Einkommen weiter gearbeitet und Beiträge gezahlt. Dadurch erhalten sie eine höhere Rente.

Gut zu wissen: Seit 2019 wird die Länge der Zurechnungszeit an das reguläre Rentenalter angepasst. Endete die Zurechnungszeit bei einem Beginn der Rente in 2021 mit 65 Jahren und zehn Monaten, so endet diese bei einem Beginn der Rente in 2022 mit 65 Jahren und elf Monaten. dpa


PRÄSENTATIONEN

Wie das Gesagte im Kopf bleibt

Wer mit einer Präsentation überzeugen will, hält sich im besten Fall an das Motto „Weniger ist mehr". Maximal drei Botschaften, die auf das Präsentationsziel einzahlen, sollte man formulieren, rät Ingo Bosch vom Bundesverband für Medientraining in Deutschland. Wichtig sei, dass diese Botschaften für die Zielgruppe relevant sind. Und zwar auch emotional. Kommunikation, die nicht berührt, sei „wirkungslose Verlautbarung", so Bosch.

Auch die Art und Weise der Präsentation hat Einfluss darauf, wie gut ein Vortrag ankommt. Bosch rät etwa dazu, mit Metaphern, Vergleichen und Beispielen dafür zu sorgen, dass beim Publikum Bilder im Kopf entstehen. Auch das Einstreuen persönlicher Anekdoten sei und halte das Gesagte wirksamer im Gedächtnis als die Beschränkung auf trockene Fakten. Daneben sollten Vortragende auf Variation achten, etwa indem sie mal laut oder mal leise sprechen und in ihrer Mimik und Gestik zwischen schnell und langsam, dynamisch und ruhig wechseln.

Im besten Fall spricht man frei, abgelesener Text wirke gespielt und damit weniger glaubwürdig, so der Kommunikationsberater. Am wichtigsten sei aber, die Menschen spüren zu lassen, dass man von dem, was man vermitteln möchte, selbst überzeugt ist und Freude daran hat. dpa


BEWERBUNG

Trotz Vergabe der Stelle lohnend

Die Stellenanzeige klingt spannend. Doch dann erfährt man, dass das Unternehmen schon einen passenden Kandidaten oder eine passende Kandidatin gefunden hat. Sollte man sich jetzt noch die Mühe machen?

Wer aus zuverlässiger Quelle weiß, dass eine ausgeschriebene Stelle eigentlich schon besetzt ist, kann mit einer Bewerbung trotzdem auf sich aufmerksam machen. Das sagt Bewerbungscoachin Katrin Plangger. Vor allem gilt das, wenn es in dem Unternehmen vielleicht mehrere ähnliche Stellen gibt.

Eine interne Bewerbung auf eine Stelle, die bereits besetzt ist, kann der Coachin zufolge ein Signal sein. Nach dem Motto: „Aha, da ist jemand wechselwillig oder unzufrieden mit seiner aktuellen Aufgabe - hier besteht Handlungsbedarf." Allerdings sollte gut überlegt sein, ob solch ein Schritt mehr nützt oder schadet, falls der oder die direkte Vorgesetzte davon erfährt. 

Aber auch von außerhalb kann es sich lohnen, aktiv zu werden. „Wenn die Stelle bereits besetzt ist, können Sie die Bewerbung als eine Art Initiativbewerbung nutzen", rät Plangger. Ist in der Stellenanzeige eine Ansprechperson genannt, ruft man am besten an. „Im Telefonat erfahren Sie, ob es weitere interessante Stellen im Unternehmen gibt, und können sich selbst mit Ihren Kompetenzen und Interessen präsentieren." dpa