Ob Lehrer denn ihre Schüler körperlich züchtigen dürften, fragt ein Leser in der Ausgabe vom 26. Juli 1956 den für die RHEINPFALZ-Sozialredaktion zuständigen Redakteur Gerhard Dahm. Und fügt hinzu: „Ich als Vater bin auch dafür.“ Es sei nicht ganz klar, ob ein Lehrer „die Kinder prügeln darf“, bekommt er zur Antwort. Dazu seien die aktuellen Gerichtsentscheide zu widersprüchlich, antwortet der Fachmann der RHEINPFALZ. Und der leicht bedauernde Unterton in der Antwort lässt den Leser des Jahres 2020 zusammenzucken. Von 1949 bis zu Dahms Eintritt in den Ruhestand Ende der 70er-Jahre leistete sich die Zeitung eine Sozialredaktion, die sich großer Beliebtheit erfreute. Donnerstags und samstags – und am ersten Dienstag im Monat – konnten sich Leser in Neustadt, Kaiserslautern und Ludwigshafen Rat in Dahms Sprechstunde holen, wie die Mitarbeiterzeitung „RHEINPFALZ intern“ im Juli 1973 berichtete. Damit wurde nicht nur praktische Lebenshilfe geleistet, die interessantesten Anfragen verarbeitete Dahm in seiner regelmäßig erscheinenden Kolumne „Rechtsfragen im Alltag“. Dort ging es um Nachbarschaftsstreitigkeiten, Wohnraumbewirtschaftung, Hinterbliebenenrenten oder auch um die bereits erwähnte Prügelstrafe an Schulen.Um diese Art der Rechtsberatung überhaupt leisten zu dürfen, dafür musste der Verlag am Ende sogar vor Gericht ziehen. Anwälte hatten gegen diese „Dienstleistung“ geklagt. Doch die RHEINPFALZ erhielt schließlich recht – von allerhöchster Stelle: vom Bundesgerichtshof. büt