Im Geldbeutel haben viele Arbeitnehmer die neue Pflegereform schon im vergangenen Juli gespürt, als die Beiträge zur Pflegeversicherung angehoben wurden. Ab 2024 zeigt das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) jetzt aber auch seine positiven Seiten: „Viele wichtige Leistungen für Pflegebedürftige wurden zum ersten Januar deutlich erhöht“, erklärt Frank Herold von der compass private Pflegeberatung. „Erstmals seit 2017 gibt es zum Beispiel mehr Pflegegeld.“ Die am häufigsten genutzte Leistung der Pflegeversicherung wurde um fünf Prozent angehoben. Sie beträgt nun 332 Euro für Pflegegrad 2, 573 Euro für Pflegegrad 3, 765 Euro für Pflegegrad 4 und 947 Euro für Pflegegrad 5.
Mehr Geld für Heim und Pflegedienst
Ebenfalls um fünf Prozent gestiegen ist die Pflegesachleistung - also die Summe, die man monatlich für einen Pflegedienst ausgeben kann. Hier gibt es jetzt 761 Euro bei Pflegegrad 2, 1.432 Euro bei Pflegegrad 3, 1.778 Euro bei Pflegegrad 4 und 2.200 Euro bei Pflegegrad 5. „Aber nicht nur Menschen, die zu Hause versorgt werden, erhalten mehr Leistungen. Auch für Pflegeheimbewohner gibt es höhere Zuschüsse“, ergänzt Herold. Für sie wurde der Leistungszuschlag zum sogenannten einrichtungseinheitlichen Eigenanteil angehoben. Im ersten Jahr schießt die Pflegekasse jetzt 15 Prozent zu den selbst zu tragenden Pflegekosten dazu, im zweiten 30, im dritten 50 und ab dem vierten Jahr 75 Prozent. Die genannten Erhöhungen erfolgen automatisch, bei anderen Leistungen kann es aber Beratungsbedarf geben. „So kann das Pflegeunterstützungsgeld jetzt jährlich beantragt werden, der Zugang zu einer Reha für Pflegende wurde erleichtert, und auch für schwer pflegebedürftige Kinder gibt es Verbesserungen“, erläutert der Experte. Wer Fragen hat, erhält bei der kostenfreien compass-Service-Nummer unter 0800-1018800 Rat und Hilfe.
Außerdem wurden bereits weitere Leistungserhöhungen für 2025 festgelegt: Zum Jahresanfang sollen alle Pflegeleistungen noch einmal um 4,5 Prozent steigen.
Privatversicherte können die Pflegeberatung auch zu Hause per Videogespräch wahrnehmen. Neben den genannten Verbesserungen hat das PUEG noch weitere, kleinere Änderungen vorgesehen alle Informationen dazu gibt es unter www.pflegeberatung.de mit dem Suchwort PUEG.
Hier sind dann nicht nur Pflegegeld und Co., sondern beispielsweise auch der Entlastungsbetrag, die Tagesund Nachtpflege, der Wohngruppenzuschlag, Pflegehilfsmittel sowie die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege einbezogen.
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Rechtzeitig absichern
Erwerbstätige Pflegepersonen unterstützen
Pflege in Deutschland ist weitgehend Privatsache: 80 Prozent aller Pflegebedürftigen werden zu Hause versorgt, überwiegend von Angehörigen. Insgesamt waren 2021 laut Angaben des Bundesfamilienministeriums vier bis fünf Millionen Privatpersonen in der Pflege engagiert.
Zwei Drittel von ihnen sind zusätzlich berufstätig, 28 Prozent sogar in Vollzeit. Eine riesige Doppelbelastung, die in der Gesellschaft kaum Beachtung findet.„Machbar ist das eigentlich nur, wenn man vor allem im Notfall Aufgaben verlässlich delegieren kann, zum Beispiel an weitere Familienmitglieder“, weiß Petra Schlengermann, Pflegeberaterin am Telefon bei der compass private Pflegeberatung. „Wichtig ist aber auch, rechtzeitig für Unterstützung zu sorgen. Angehörige machen anfangs oft viele Dinge, nebenbei„ und befassen sich zu spät mit den Bedarfen und den Leistungen der Pflegeversicherungen.“
Berater helfen bei Anträgen
Wertvolle Hilfe bei der Identifikation von Bedürfnissen und Bedarfen von Pflegebedürftigen und deren Angehörigen leistet die Pflegeberatung. Sie unterstützt auch bei der entsprechenden Beantragung von Leistungen, berät zur Vereinbarkeit von Pflege und Berufsleben und bietet die oft dringend benötigte seelische Unterstützung. „Ein Erfahrungswert ist, dass berufstätige Pflegende oft eine unkomplizierte Beratung per Telefon oder Videogespräch wünschen, die auch in der Mittagspause oder nach Feierabend stattfinden kann“, so die Pflegeberaterin. Telefonisch steht allen Ratsuchenden die kostenfreie compass-Servicenummer unter 0800-1018800 zur Verfügung - montags bis freitags von 8 bis 19 Uhr, samstags von 10 bis 16 Uhr. Private Pflegeversicherte können die Pflegeberatung auch per Videogespräch oder zu Hause wahrnehmen.
Wissen, welche Leistungen es gibt
In der Beratung kann man besprechen, welche Leistungen der Pflegeversicherung die eigene Situation erfordert. „Bei einem akut auftretenden Pflegefall ist das oft die kurzfristige Arbeitsunterbrechung. Diese kann man zehn Tage im Kalenderjahr ohne Ankündigung in Anspruch nehmen, um die Pflege zu organisieren. Zur Überbrückung gibt es Pflegeunterstützungsgeld, das in der Regel 90 Prozent des Nettolohns beträgt“, erklärt Schlengermann. Langfristig braucht es dann Lösungen, um die Arbeitszeiten zu überbrücken.
Hierfür gebe es etwa die Möglichkeit der Tagespflege oder der ambulanten Pflege: „Wenn man nicht mit dem Pflegebedürftigen in einem Haus lebt, kommt man ohne Pflegedienst fast nicht aus.“ Wer zeitweise aus dem Beruf aussteigen oder die Arbeitszeit reduzieren möchte, für den kommt eine Pflegezeit oder Familienpflegezeit infrage - Informationen dazu gibt es unter www.pflegeberatung.de .
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