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Ruhestätten und Grabpflege - Kaiserslautern

Beisetzungen aufschieben

Corona-Krise: Bestattungsfristen lassen häufig Spielraum

Beisetzungen aufschieben

Trauer in Zeiten von Corona: In den meisten Bundesländern können die Beisetzungsfristen verlängert werden.

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Wegen der Corona-Krise dürfen Trauerfeiern derzeit nur im engsten Kreis stattfinden. Je nach Bundesland lassen die Bestattungsgesetze unterschiedlich großen Spielraum, um Beisetzungen eventuell auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben.

Im Todesfall auf ein gemeinsames Abschiednehmen und die Nähe vieler Menschen verzichten zu müssen, zählt zu den bitteren Erfahrungen, die die Corona-Krise mit sich bringt.Das Ende März erlassene Kontaktverbot gewährt immerhin Ausnahmen für Bestattungen, doch deutliche Einschränkungen bei der Anzahl der Personen gibt es bundesweit, wenn auch lokal im Detail verschieden. Viele Hinterbliebene möchten die Beisetzung ihrer Verstorbenen dennoch nicht verschieben, teilt Aeternitas, die Verbraucherinitiative Bestattungskultur, mit.

Das lange Warten auf einen noch ungewissen Beisetzungstermin ist dem Trauerprozess nicht unbedingt förderlich. Außerdem könnte eine Feier gemeinsam im größeren Kreis in solchen Fällen später einmal nachgeholt werden. Andere Betroffene hingegen wünschen dennoch eine längere Verschiebung der Beisetzung, um später im gewünschten Rahmen und dann hoffentlich ohne strenge hygienische Restriktionen Abschied zu nehmen.

Je nach Bundesland ist zumindest für die Beisetzung einer Urne im Anschluss an eine Einäscherung ein Aufschub für einen längeren Zeitraum möglich. Die hierzu in den Bestattungsgesetzen der Bundesländer vorgeschriebenen Fristen umfassen bis zu sechs Monate. In den meisten Bundesländern haben die Behörden die Möglichkeit, die Beisetzungsfrist mit einer Ausnahmegenehmigung zu verlängern. Das bedeutet in der Praxis, dass eine Verzögerung von einigen Wochen oder gar Monaten häufig möglich ist. Gewiss sollten nach einem Abflauen der Corona-Krise die Kapazitäten von Bestattern und Friedhofsverwaltungen wegen zu zahlreicher verlegter Beisetzungen nicht überlastet werden. So lang dies noch nicht absehbar ist, sollten die jeweiligen individuellen Wünsche nach einer längeren Frist ebenso wie nach einer zügigen Beisetzung berücksichtigt werden. Für die Beisetzung eines Leichnams sehen die meisten Bestattungsgesetze weitaus kürzere Fristen vor als für Urnen. Ausnahmen sind zwar auch hier manchmal möglich. Doch stehen anders als bei Urnen insbesondere praktische Aspekte im Wege. So sind die Kühlkapazitäten bei Bestattern und Leichenhallen begrenzt. Darüber hinaus kann der Verwesungsprozess je nach Zustand des Leichnams nur bedingt aufgehalten werden. Geht von einem Leichnam ein Infektionsrisiko aus, muss ohnehin zügig eine Erdbestattung oder Einäscherung stattfinden. msw

Aus alt mach neu

Grabstein-Recycling schont Ressourcen

Nicht mehr benötigte Grabsteine werden in der Regel geschreddert und landen als Schotter im Straßenbau. Eine nachhaltigere Alternative ist jedoch die Wiederverwendung als Grabzeichen. Dies schont die natürlichen Ressourcen an hochwertigen Natursteinen.

Wird eine Grabstelle nach Ablauf der Ruhefrist aufgegeben, muss auch das Grabmal abgeräumt werden. Die dabei entfernten Grabsteine werden nur sehr selten umgestaltet und anschließend adäquat wiederverwendet. „Nachhaltig ist dieser Umgang mit dem wertvollen Naturstein nicht“, kritisiert der Grabmal-Experte Thomas Feldkamp von der Verbraucherinitiative Aeternitas. Er fordert mehr Wertschätzung gegenüber den Materialien. Zum Zerkleinern seien viele dieser Steine zu schade, sinnvoller wäre eine Umarbeitung. Alle persönlichen Daten von Verstorbenen müssten dabei unkenntlich gemacht werden.

Dennoch behagt nicht jedem die Vorstellung, das Grab eines Angehörigen mit einem Grabmal zu versehen, das schon einmal für jemand anderes als Grabzeichen diente. Innerhalb von Familien könnte ein wiederverwendetes Grabmal allerdings gerade für die enge Verbundenheit stehen. Das Umarbeiten kann so grundlegend erfolgen, dass der Stein eine komplett neue Former hält. Möglich ist es etwa auch, aus dem Material Skulpturen oder Erinnerungssteine für Haus oder Garten herzustellen. Hier bietet sich gar der umgekehrte Weg an: Warum sollte ein Grabmal nicht bereits zu Lebzeiten als Kunstobjekt aufgestellt werden und letztlich als Erinnerungszeichen seinen Platz auf dem Grab des Besitzers finden? msw

INFO

aeternitas.de, Bereich „Ökologie und Nachhaltigkeit“