Im September blickt das Seniorenhaus Kessler-Handorn in Siegelbach auf sein vierjähriges Bestehen zurück. Einrichtungsleiterin Marianne Wiessner zieht eine durchweg positive Bilanz: „Das Angebot einer Komplexeinrichtung, in der verschiedene Wohnformen unter einem Dach vereint sind, wird hervorragend angenommen und hat sich bewährt.“ Neben stationären Lang- und Kurzzeitpflegeplätzen bietet Kessler- Handorn in Siegelbach barrierefreie, behindertengerechte Wohnungen und Appartements für Betreutes Wohnen an. Ambulante Pflegeleistungen, Mahlzeiten und Beschäftigungsangebote können hier von den Mietern individuell nach persönlichem Bedarf gebucht werden. Zwei Pflegewohngemeinschaften sind für kontaktfreudige Bewohner, die nicht mehr alleine leben können oder wollen, ein adäquates Zuhause. „Viele unserer WG-Bewohner haben eine beginnende, leichte oder mittelschwere Demenz. Sie sind agil, brauchen aber die Unterstützung durch eine Präsenzkraft, um ihren Alltag zu strukturieren“, erklärt Wiessner. In einer gemeinsamen Küche wird gekocht und gebacken, wer allein sein möchte, kann sich jederzeit in sein eigenes Zimmer zurückziehen.
In einer Intensivpflege- Wohngemeinschaft mit drei Plätzen werden schwerstpflegebedürftige Bewohner rund um die Uhr individuell betreut. Eine Seniorentagesstätte mit Terrasse bietet Tagesgästen ein aktivierendes Programm. „Die Bewohner unserer Einrichtung profitieren enorm von der Verbindung der verschiedenen Wohnformen. Körperlich fitte Mieter haben die Sicherheit, jederzeit ambulante Angebote wahrnehmen zu können, wenn sich ihr Gesundheitszustand verschlechtert. Bei zunehmender Pflegebedürftigkeit, die eine stationäre Pflege erfordert, bricht das soziale Umfeld nach einem Umzug in das Pflegeheim nicht weg. Man kennt sich,man kümmert sich umeinander, es ist eine schöne Gemeinschaft entstanden“, sagt die Einrichtungsleiterin. Ein weiterer Vorteil ist die enge Anbindung an das kompetente Fachpersonal und die Kontinuität bei den Ansprechpersonen.
Ein junges und motiviertes Team – viele Mitarbeiter haben bereits ihre Ausbildung bei Kessler-Handorn absolviert – rundet das Angebot ab. „Unser Leitbild: 'Individualität und Gemeinschaft: Geborgenheit und Lebensfreude in sinnerfülltem Dasein', wird in unserem Haus lebendig umgesetzt“, so Wiessner. mide
Ein Budgetkompass fürs Älterwerden
Beratungsdienst Geld und Haushalt informiert über schriftliche Vollmachten und Verfügungen
Schriftliche Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen eignen sich dazu, die eigenen Wünsche festzuhalten. Für eine rechtliche Erleichterung hat zuletzt der Gesetzgeber gesorgt: Aufgrund des neuen, 2023 in Kraft getretenen Ehegattenvertretungsrechts kann die Partnerin oder der Partner in einer Notsituation wichtige Entscheidungen zur Gesundheitssorge treffen. Zuvor war diese gegenseitige Vertretung nicht gesetzlich abgesichert. Voraussetzung ist, dass die jeweilige Person keine eigene Regelung für den Krankheitsfall getroffen hat. Andere Familienmitglieder sind nicht automatisch vertretungsberechtigt.
Empfehlenswert ist es daher, sich rechtzeitig zu den eigenen Wünschen bei Krankheit oder im Alter klar zu werden und dies anschließend im Familienkreis, auch mit den Kindern und gegebenenfalls den Enkeln, offen zu besprechen“, betont Korina Dörr, Leiterin des Beratungsdienstes Geld und Haushalt. Ebenso wichtig ist es, sich vorher gut zu den verschiedenen Arten an Vollmachten und Verfügungen zu informieren. Wichtige Informationen dazu enthält die Broschüre „Budgetkompass fürs Älterwerden“, die kostenfrei unter 030-20455818 oder www.geld-und-haushalt.de erhältlich ist. Neben Vorsorgeaspekten beschäftigt sich der Ratgeber auch mit Themen wie Vermögensverteilung oder dem Wohnen im Alter.
Unter anderem für Notfälle ist eine Vorsorge- oder noch besser Generalvollmacht wichtig. Im Notfall kann die benannte Vertrauensperson beispielsweise Anträge stellen, Rechnungen zahlen oder auch die Post der erkrankten Person bearbeiten. Wenn der Ernstfall eintritt, ohne dass Vorsorge getroffen wurde, setzt das Betreuungsgericht einen geeigneten Betreuer ein. Das Ehegattungsvertretungsrecht ersetzt diese umfassende Generalvollmacht nicht. Ein Tipp: Die schriftlich festgehaltenen eigenen Regelungen lassen sich ohne großen Aufwand im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren. Eine Patientenverfügung wiederum regelt medizinische Fragen - liegt keine vor, muss im Notfall der Betreuer über Operationen oder lebensverlängernde Maßnahmen entscheiden. djd