Die meisten pflegebedürftigen Menschen werden zuhause gepflegt. Häufig sind an der Pflege Angehörige beteiligt, die einen großen Teil ihrer Freizeit dafür aufwenden. Was aber, wenn diese Freizeit nicht mehr ausreicht? Wer wegen der Pflege eines Angehörigen seine Arbeitszeit einschränkt, sollte neben den Einbußen beim Arbeitslohn auch die Rente im Blick behalten. Denn auch hier können Einschnitte drohen. „Das muss nicht sein, wenn man einige wichtige Punkte beachtet“, sagt Kerstin Paaris.
Die erfahrene Rentenberaterinweiß, dass besonders häufig Frauen von Renteneinbußen betroffen sind: „Meist sind sie bereits vor dem Pflegefall für die Familie beruflich kürzergetreten und laufen daher Gefahr, im Alter mit Renten- und Vermögensverlusten konfrontiert zu sein“, erklärt Paaris. Sie rät, sich in jedem Falle rechtzeitig mit der Frage nach der eigenen Rente auseinanderzusetzen.
„Mit den richtigen Schritten kann man für die Pflege eines Angehörigen durchaus die Arbeitszeit verringern, ohne später bei der Rente Einbußen hinnehmen zu müssen. Pflegende, die bereits Rente beziehen, können diese oft sogar erhöhen“, so Paaris. Dies zu wissen, ist für viele Pflegende eine Erleichterung, denn wer pflegt und gleichzeitig im Beruf funktionieren muss, steht nicht selten vor einer Zerreißprobe. „Die Voraussetzungen, unter denen die Pflegeversicherung des Pflegebedürftigen Rentenbeiträge für pflegende Angehörige zahlt, sind in Paragraph 44 des elften Sozialgesetzbuchs geregelt: Der Pflegebedürftige muss mindestens einen Pflegegrad 2 haben und länger als zwei Monate in der häuslichen Umgebung gepflegt werden. Mindestens zehn Pflegestunden müssen auf wenigstens zwei Tage pro Woche verteilt werden und die regelmäßige Wochenarbeitszeit im Erwerbsberuf darf nicht mehr als 30 Stunden betragen“, erklärt die Rentenberaterin.
Wer eine volle Altersrente bezieht, kann über die Pflege eines Angehörigen keine weiteren Rentenpunkte sammeln. Doch auch hier hat Paaris einen wichtigen Rat: „Wer eine Regelaltersrente bezieht, sollte darüber nachdenken, bei der Rentenversicherung einen Antrag auf Teilrente zu stellen und auf 0,01 Prozent der Rente zu verzichten. Dadurch ist der Abschlag sehr gering, man profitiert aber von einer Rentenerhöhung.“ Fällt die Pflege später weg, kann man unproblematisch wieder zu einer Vollrente wechseln. Hilfreich ist es, diesbezüglich die Beratung bei einem unabhängigen Rentenberater oder einer Rentenberatungsstelle in Anspruch zu nehmen. Sie sind auch bei den nötigen Anträgen behilflich. Unabhängige Rentenberater findet man auf der Internetseite des Bundesverbands der Rentenberater unter www.rentenberater.de. Für alle, die sich intensiver mit dem Thema Pflege und Rente auseinandersetzen möchten, bietet die Volkshochschule Kaiserslautern unter dem Motto „Was Eltern und pflegende Angehörige wissen sollten“ einen spannenden Informationsabend.
Vortrag am 4. Dezember
Am Mittwoch, den 4. Dezember, erklärt Kerstin Paaris von 17.30 bis 19.45 Uhr eingehend, wie man Rentenverluste in Kindererziehungszeiten oder bei der Pflege von Angehörigen vermeidet. Dabei gibt sie auch einen fundierten Überblick über verschiedene Altersrentenarten und geht dabei auch auf die Witwenrente ein. Zudem beantwortet sie am Ende der Veranstaltung auch gerne persönlichen Fragen.
mide