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Pflegekompass

Entlastung für Familien mit pflegebedürfigen Kindern

Eltern können sich jetzt unkomplizierter vertreten und beraten lassen

Entlastung für Familien mit pflegebedürfigen Kindern

In Deutschland leben rund 355.000 pflegebedürftige Kinder und junge Menschen, fast 65.000 von ihnen haben Pflegegrad 4 oder 5. FOTO: DJD/COMPASS PRIVATE PFLEGEBERATUNG/U. GRABOWSKY.

Familien mit pflegebedürftigen Kindern und Jugendlichen haben mit besonderen Belastungen zu kämpfen. „Denn junge Menschen mit Pflegebedarf benötigen häufig nicht nur über lange Zeiträume Hilfe und Unterstützung, sie werden auch fast immer zu Hause von ihren Eltern versorgt“, weiß Claudia Schneider, Pflegeberaterin bei compass. So befanden sich laut Bundesgesundheitsministerium Ende 2022 von den rund 355.000 pflegebedürftigen Unter-25-Jährigen nur 4,3 Prozent in stationären Heimen oder Einrichtungen der Behindertenpflege. Die Eltern übernehmen aber nicht nur die Hauptarbeit in der Pflege: Meist ist zumindest ein Elternteil selbst noch berufstätig und sie müssen sich oft zusätzlich um Geschwisterkinder oder ihre alternden Eltern kümmern.

Änderung im Gesetz

Um diese riesige Aufgabe besser zu unterstützen, wurden im Pflegeunterstützungs- und - entlastungsgesetz (PUEG) 2023 einige Entlastungen beschlossen. „Die wichtigste betrifft die Kurzzeit- und Verhinderungspflege. Für Pflegebedürftige unter 25 Jahren mit Pflegegrad 4 oder 5 wurden diese Leistungen nämlich Anfang des Jahres weitgehend zusammengelegt“, erklärt Schneider. Unter www.pflegeberatung.de gibt es mehr Informationen dazu. Folgende Punkte gelten jetzt:

- Die Leistungen können sofort genutzt werden, da bei der Nutzung dieses Budgets für diese Personengruppe die sechsmonatige Vorpflegezeit entfällt.

- Das gesamte Budget für die Kurzzeitpflege von 1.774 Euro darf auch für die Kosten einer Verhinderungspflege genutzt werden – sofern es nicht schon (teilweise) aufgebraucht wurde. Die Beschränkung auf 806 Euro entfällt in dieser Fallkonstellation. Verhinderungs- und Kurzzeitpflege kann nun für bis zu acht Wochen in Anspruch genommen werden. Der Anspruch auf ein hälftiges Pflegegeld besteht hierbei für jeweils acht Wochen. Bei stundenweiser Verhinderungspflege wird das Pflegegeld in voller Höhe weiter geleistet.

Auch Videoberatung

Eine weitere Regelung betrifft die gesetzlich vorgeschriebene Pflegeberatung bei ausschließlichem Pflegegeldbezug. Sie kann bis März 2027 weiterhin jedes zweite Mal auch per Videogespräch erfolgen. „Für Eltern bedeutet das oft eine große Erleichterung, da sich die Vielzahl an Terminen so viel leichter koordinieren lassen. Außerdem berichten viele, dass dadurch Unruhe im häuslichen Umfeld vermieden wird“, so die Pflegeberaterin.

Bei compass können privat Versicherte eine speziell auf die Bedürfnisse von jungen Menschen und ihren Familien ausgerichtete Beratung bekommen. Für alle Eltern von pflegebedürftigen Kindern bietet die kostenlose Servicetelefonnummer 0800-101-8800 fachkundigen Rat und ein offenes Ohr. djd