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Ein neues soll das bisher gültige rheinland-pfälzische Nahverkehrsgesetz (NVG) ablösen. Das bestehende aus dem Jahr 1995 sei „einfach nicht mehr zeitgemäß“, begründet das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau die Bestrebung.
Im Mai verabschiedete der Ministerrat die Gesetzesvorlage. Seitdem wird sie heftig diskutiert und voraussichtlich im November – gegebenenfalls modifiziert – im Landtag eingebracht werden. „Rheinland-Pfalz braucht eine Organisation, die einen nutzerfreundlichen, landesweit aufeinander abgestimmten Nahverkehr und auch landesweite Tickets ermöglicht. Nahverkehr aus einer Hand – das wird mit dem neuen Nahverkehrsgesetz erreicht“, erklärt das Ministerium in den Informationen zum Vorhaben.
Den Weg dahin soll unter anderem eine veränderte Organisation gangbar machen, die die bisherigen getrennten Zuständigkeiten für Schiene und Straße vereint: „Zwei neue Zweckverbände Öffentlicher Personennahverkehr Rheinland-Pfalz sind künftig für den ÖPNV auf Schiene und Straße jeweils im Norden und im Süden des Landesgebietes zuständig“, heißt es. Die Verkehrsverbünde sollen sich unter einem gemeinsamen Dach sammeln „statt in fünf Verbünden werden die Regionen in vier Regionalausschüssen – jeweils zwei pro Zweckverband – repräsentiert sein“. Ein gemeinsamer „Ständiger Ausschuss“ soll die landesübergreifenden Fachthemen koordinieren.
Ein neues Element ist der Landesnahverkehrsplan. „Mit diesem wird ein landesweit attraktives Gesamtangebot über alle Verkehrsträger hinweg konzipiert“. „Der gesamte öffentliche Personennahverkehr wird überdies zur Pflichtaufgabe der kommunalen Selbstverwaltung erklärt – zunächst in den Grenzen der finanziellen Leistungsfähigkeit“, lautet ein weiterer zentraler Satz der Erklärungen. Der ÖPNV sei dann keine freiwillige Leistung mehr, über die allein nach Finanzkraft entschieden werde. Alle Aufgabenträger hätten die Pflicht, einen ÖPNV anzubieten, der die Mindeststandards des Landesnahverkehrsplans erfüllt. Was auch hieße, dass ÖPNV-Angebote nicht mehr nur wegen flauer Kassenlage von der Kommunalaufsicht ausgebremst werden könnten. Konkrete Standards zur Erfüllung der Pflichtaufgabe sollen allerdings erst später festgeschrieben werden.
Vor allem die Umstrukturierung und die Wertung des ÖPNV-Angebots als Pflichtaufgabe befeuern die Diskussionen, die der Vorstellung des Gesetzentwurfs folgten. Während die Einstufung als Pflichtaufgabe durchweg positiv aufgenommen wurde – in der Hoffnung der Aufgabenträger auf Entscheidungsspielräume und gegebenenfalls auch Zuschüsse – stößt die Umstrukturierung der Verbände auf geballtes Misstrauen in den bisherigen Verbandsgremien, verbindet sich doch mit ihr der Verdacht, die Landesregierung wolle deren Souveränität zu ihren Gunsten einschränken. wip