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Hilfe im Trauerfall

Letzte Ruhe im Waldboden finden

Urnen-Umbettung nach Ablauf der Nutzungsfrist ist nicht notwendig

Die Grabstätte wird oft noch zu Lebzeiten gemeinsam mit der Familie ausgesucht. FOTO: DJD/FRIEDWALD
Die Grabstätte wird oft noch zu Lebzeiten gemeinsam mit der Familie ausgesucht. FOTO: DJD/FRIEDWALD

Bei der Art der Beisetzung zeichnet sich in Deutschland ein stetiger Trend zur Feuerbestattung ab: Im Jahr 2022 entschieden sich laut Gütegemeinschaft Feuerbestattungsanlagen 77 Prozent der Menschen für eine Urnenbestattung, 23 Prozent für ein klassisches Erdgrab. Doch was passiert eigentlich mit Ruhestätte und Urne, wenn die Jahre ins Land gehen?

Um diese Frage zu beantworten, sind zwei Dinge von Bedeutung. Erstens ist wichtig, welche Art von Urne verwendet wurde. Zweitens, welche Nutzungs- und Ruhezeit für das Grab gelten. Zur Erklärung: In der Vergangenheit waren Urnen meistens aus Kunststoff, Keramik oder Metall und nicht abbaubar. Auch heute gibt es noch diese Urnen-Variante. 

Urnen verbleiben mindestens für die Dauer der vereinbarten Nutzungsfrist in der Erde beziehungsweise an ihrem Platz in einer Urnenwand. Anders ist es bei biologisch abbaubaren Modellen, die beispielsweise bei einer Baumbestattung in einem Bestattungswald vorgeschrieben sind. Je nach Bodenbeschaffenheit wird eine solche Urne innerhalb von etwa fünf Jahren auf natürlichem Wege abgebaut. Die enthaltene Asche geht dabei vollständig in den Waldboden über. djd