Eisliebhaber fühlen sich in der Niederfeldstraße 18 wohl: Il Gelato II bietet 70 Eis-Sorten im Wechsel an, darunter so ungewöhnliche Geschmacksrichtungen wie Joghurt-Feige-Zimt oder Buttermilch-Zitrone. Letzteres ist gemeinsam mit der Sorte Wassermelone an heißen Tagen besonders gefragt. „Da komme ich mit der Produktion dieses Jahr kaum nach“, freut sich Geschäftsführer Norbert Schulze.
Eisverkäufer Norbert Schulze kreiert immer wieder neue Sorten. Da aber nur Platz für 48 Sorten in der Theke ist, hat er ein rollierendes System entwickelt und hält damit immer wieder eine Überraschung für seine Kunden bereit – die kommen längst nicht mehr nur aus der Gartenstadt.
Bekannt geworden sei das Il Gelato mit seinem reinen Nougateis, das hier besonders gut schmecke, und mit dem Joghurteis. Das gibt es mit ganz vielen Fruchtsorten gemischt und als Frozen Yogurt. „Letzteres ist eine Spezialität von uns“, sagt Schulze, der sein Handwerk vom Schwiegervater gelernt hat. „Frozen Yogurt ist reine Joghurt-Masse, kombiniert mit Früchten und Soßen, je nach Kundenwunsch. Es schmeckt einfach erfrischend.“ Eine weitere Spezialität ist der „Maxi King“: Nusseis mit ins Eis hinein marmorierter Caramel-Creme. Jedes Eis gibt es auch als Milkshake – und Besucher müssen auch nicht auf kalte sowie heiße Getränke verzichten.
Für eine bedarfsgerechte Produktionsplanung schaut sich Schulze den Wetterbericht an. Er weiß: „Bei heißem Wetter geht Fruchteis besser, bei kühlerem das Milcheis.“ Ganz leicht ist die Planung nicht, aber die 15-jährige Erfahrung hilft. „Der bisher wechselhafte Sommer hat uns nichts ausgemacht. Wir können uns nicht beklagen.“
Die Saison geht von März bis November. Geöffnet hat das Il Gelato II täglich. Das bedeutet, Schulze arbeitet ein dreiviertel Jahr am Stück. Neben Produktion und Verkauf muss auch der Einkauf erledigt, die Buchhaltung gemacht und die Produktion geplant werden. Produziert wird in Niederfeld auch für die Zweigstellen in Mutterstadt und Maxdorf.
Ausruhen geht erst wieder in den drei Wintermonaten. Aber da muss auch mal renoviert werden. „Trotzdem halte ich meine Preise niedrig, und verkaufe die Kugel für 90 Cent, den Eisbecher für 3,80 Euro“, sagt Schulze. Dabei gibt es bei ihm nur hochwertige Waffeln. „Diese billigen, knatschigen wollen wir nicht.“
Müllvermeidung ist für Schulze nicht erst seit der Plastikdiskussion ein Thema: So gibt es etwa Waffelbecher in verschiedenen Größen, die sich allerdings nicht für den Transport eignen. „Da 90 Prozent unserer Kunden ihr Eis mit nach Hause nehmen, bieten wir auch Papierbecher an, Plastikbecher versuchen wir zu vermeiden. Wir sind an Biobechern dran, die sind aber im Einkauf noch sehr teuer.“ uln
INFO
Il Gelato II:
Niederfeldstraße 18, 67065 Ludwigshafen
Telefon: 0621 6858101
Öffnungszeiten: Mo bis Sa ab 10 Uhr, So ab 12 Uhr, in den Sommermonaten bis 22 Uhr.
Schüler sollten bei Ferienjobs einiges beachten
Steuern, Arbeitszeiten und Mindestalter für Jobber sind klar geregelt – Ab 18. Geburtstag Anspruch auf Mindestlohn
Ob kellnern, Pizza ausliefern oder Waren einräumen: Mit Beginn der Sommer- oder Semesterferien suchen sich viele Schüler und Studenten einen Job, um Geld zu verdienen. Allerdings müssen Jugendliche einiges beachten, denn Ferienjob ist nicht gleich Ferienjob.
„Vor allem zu anfallenden Steuern, Versicherungspflichten und erlaubten Arbeitszeiten sollte man sich als Schüler und Student vor Antritt eines Ferienjobs gründlich informieren, um keine bösen Überraschungen zu erleben“, rät Edgar Wilk, Präsident der Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz.
Bei einem Arbeitsverhältnis in den Ferien handelt es sich bei Schülern und Studierenden um sogenannte kurzfristig Beschäftigte. Deshalb muss im Arbeitsvertrag festgelegt sein, dass die Tätigkeit auf maximal drei Monate oder 70 Arbeitstage pro Jahr ausgelegt ist, weil sie nur dann sozialversicherungsfrei ist, und zwar unabhängig von der wöchentlichen Arbeitszeit oder der Höhe des Lohns. Ganz wichtig: „Die Einkünfte der Ferienjobber müssen zunächst versteuert werden“, betont Wilk. „Dies übernimmt der Arbeitgeber entweder mit der elektronischen ,Lohnsteuerkarte‘ oder pauschal mit rund 30 Prozent Lohnsteuer.“ Mit der Einkommensteuererklärung im Folgejahr werden die gezahlten Steuern in der Regel wieder erstattet, sodass die meisten Ferienjobs steuerfrei sind.
Doch es gibt noch mehr zu beachten: So dürfen Schüler unter 15 Jahren beispielsweise kein reguläres Arbeitsverhältnis aufnehmen. „Mindestens 13-Jährigen ist es lediglich gestattet,mit Einwilligung der Eltern maximal zwei Stunden täglich Zeitungen oder Werbezettel auszutragen, als Babysitter zu arbeiten oder Nachhilfeunterricht zu geben. Erst mit 15 Jahren gelten sie im Sinne des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG) als Jugendliche – und haben damit die Erlaubnis, in den Schulferien zu arbeiten“, erklärt Rechtsanwalt und Steuerberater Michael Görgen, Präsidiumsmitglied der Steuerberaterkammer. Die Arbeitszeiten seien dabei für 15- bis 17-jährige Schüler auf höchstens vier Wochen in den Ferien,maximal acht Stunden am Tag und höchsten 40 Stunden pro Woche beschränkt. Des Weiteren dürfen sie nur zwischen 6 und 20 Uhr arbeiten, allerdings nicht an Samstagen sowie an Sonn- und Feiertagen. Doch es gibt Ausnahmen: „Der Gesetzgeber erlaubt an diesen Tagen die Arbeit in Gaststätten, Bäckereien, Krankenhäusern, Theatern oder landwirtschaftlichen Betrieben“, erläutert Görgen. „Für einen Arbeitsdienst am Wochenende oder am Feiertag ist jedoch ein Tag unter der Woche als Ausgleichstag vorgeschrieben, da die Fünftagewoche eingehalten werden muss.“
Während der Zeit des Arbeitsverhältnisses stehen alle Schüler und Studierenden zudem unter dem Schutz der Unfallversicherung. Die Beiträge hierfür muss der Arbeitgeber zahlen. Und: Auch kurzfristig Beschäftigte haben ab ihrem 18. Geburtstag Anspruch auf den Mindestlohn von derzeit 9,19 Euro pro Stunde. msw