##mainParagraph##
Die Arbeitswelt verändert sich rasant. Für Berufstätige bedeutet das, dass sie ihr Wissen und ihre Fähigkeiten regelmäßig erweitern müssen. Die Verantwortung für die Weiterbildung liegt in der Regel beim Einzelnen. Aber es kann sich lohnen, mit dem Arbeitgeber über das Thema zu sprechen.
Schließlich haben auch Unternehmen ein Interesse an Mitarbeitern, die beruflich auf dem aktuellen Stand sind. „Manche Angebote sind vertraglich, in Tarifverträgen oder in Betriebsvereinbarungen, geregelt“, erklärt Tjark Menssen von der DGB Rechtsschutz GmbH. Generell gilt: „Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollten individuell besprechen, welche Weiterbildung in Frage kommt und wer sie finanziert“, sagt Inga Dransfeld-Haase, Präsidentin des Bundesverbands der Personalmanager (BPM) in Berlin.
Grob lässt sich zwischen zwei Fortbildungsvarianten unterscheiden. Bei der sogenannten Off-the-job-Weiterbildung unterstützen die meisten Firmen das Engagement ihrer Mitarbeiter mit zusätzlichen freien Tagen oder reduzierter Arbeitszeit, zum Beispiel für Bildungsurlaub, über einen abgestimmten Zeitraum. Oft erfolgt dies bei voller Bezahlung. Eine weitere Option: Der Arbeitgeber übernimmt die Kosten der Weiterbildung komplett. „Bei dieser Variante meldet das Unternehmen den Mitarbeiter zur Schulung an und wird dadurch zum Vertragspartner des Bildungsträgers“, so Menssen. Sollte sich ein Arbeitnehmer nach Absprache mit seinem Unternehmen selbst anmelden, kann der Arbeitgeber gegenüber dem Bildungsträger eine Kostenübernahme schriftlich erklären oder dem Arbeitnehmer die Kosten erstatten, falls er in Vorleistung getreten ist. dpa