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Ausbildung und Beruf - Kaiserslautern

Alles unter einem Dach

Das Berufsinformationszentrum der Arbeitsagentur

Alles unter einem Dach

Eines der Online-Angebote zur Berufsberatung: das Tool „Check-U“. SCREENSHOT: KELLER/FREI

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Das Berufsinformationszentrum der Arbeitsagentur

Eine Ausbildung machen oder doch lieber studieren? Vielleicht lässt sich auch an einer weiterführenden Schule der Abschluss nachholen? Die Berufsinformationszentren der Arbeitsagentur helfen Interessierten dabei, die richtige Entscheidung für die eigene berufliche Zukunft zu treffen.

Über das Biz der Agentur für Arbeit finden sich nützliche Informationen und Tests für vieles, was für die Studien- und Berufswahl oder die Jobsuche wichtig und wissenswert ist. Zurzeit sind die Agenturen aufgrund der Corona-Pandemie zwar für den Publikumsverkehr geschlossen, doch auf der Internetseite arbeitsagentur.de sind unter der Rubrik Schule, Ausbildung und Studium verschiedene Hilfen und Tools, die zur ersten beruflichen Orientierung genutzt werden können, zusammengefasst.

Dort gibt es etwa auch das kostenlose Erkundungstool „Check-U“ (check-u.de), mit dem Schritt für Schritt erörtert werden kann, welche beruflichen Möglichkeiten zu einem passen könnten. Hilfreich, insbesondere für Schüler der Mittel- und Oberstufe, die vor einer beruflichen oder studiumsbezogenen Entscheidung stehen, ist auch der Navigator „Welche Ausbildung, welches Studium passt zu mir?“.

Ist einmal das Passende gefunden, bietet die Webseite des Biz regionale Informationen und Adressen. Im Bereich „Berufs- und Studienwahl: Regionale Informationen“ steht alles zum Download zur Verfügung. Zum Angebot des Biz gehören zudem Info-Veranstaltungen, die aktuell vereinzelt auch virtuell angeboten werden. crk

INFO

Alles Wichtige und Weiterführende unter arbeitsagentur.de/bildung/berufsinformationszentrum-biz

Gehör bei der Arbeit schonen

Beschäftigte sollten auf Ruhepausen achten

Wer einem lärmintensiven Job nachgeht, sollte sein Gehör bestmöglich schützen. Darauf weist die Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) auf ihrem Blog „Gib mir Null“ hin.

Am Arbeitsplatz sei zwar vor allem der Arbeitgeber dafür verantwortlich, für Maßnahmen zur Lärmvermeidung und zum Lärmschutz zu sorgen. Auf einige Dinge können Beschäftigte aber auch selbst achten. Dazu gehört es unter anderem, immer dann Gehörschutz zu tragen, wenn es nötig ist – etwa bei der Arbeit an Maschinen. In einigen Situationen lässt sich unnötiger Lärmrelativ einfachvermeiden. Etwa, indem Beschäftigte Dinge ablegen, anstatt sie zu werfen. Sie können ihre Vorgesetzten auch auf Lärmquellen hinweisen. dpa

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