In den frühen 1970er-Jahren ging man in Rheinland-Pfalz daran, nicht mehr zeitgemäße Strukturen in der öffentlichen Verwaltung zu modernisieren. Dieser vielschichtige Prozess, der bereits in den 1960er-Jahren in Gang gekommen war, sah unter anderem vor, ehemals selbständige Gemeinden in Verbandsgemeinden zusammenzufassen.
Die angestrebte Verwaltungsreform forcierte auf kommunaler Ebene nämlich die Zusammenlegung von Gemeinden zu zukunftsfähigen Verwaltungs- und Serviceeinheiten. In kleinen Gemeinden war es bis dahin in aller Regel so, dass im Rathaus ein „Gemeindesekretär" beziehungsweise geschäftsführender Beamter alle Bereiche der örtlichen Verwaltung von Haushalts-, über das Ordnungs- und Sozialrecht bis hin zum Baurecht beherrschen musste. Mit dem Slogan ,,Mehr Bürgernähe" versuchte man damals seitens des Landes, die Bürgerinnen und Bürger für die Bildung größerer Kommunen zu gewinnen, in deren Verwaltungsbehörden mehr Fachpersonal für die zunehmend komplexer werdenden Aufgaben in den einzelnen Fachbereichen zur Verfügung stehen sollte.
Bereits in den 1960er Jahren war deutlich geworden, dass nach den Aufbaujahren, die auf den Zweiten Weltkrieg folgten, und dem vielerorts einsetzenden Strukturwandel die bis dahin in den Gemeinden existierenden Verwaltungsstrukturen nicht mehr zukunftsfähig sein würden.
Aus diesen Überlegungen heraus wurde mit der Verbandsgemeinde etwas Neues und bis dahin bundesweit Einmaliges geschaffen. Die Verbandsgemeinde begriff sich als eine Verwaltungsgemeinschaft für mehrere Orte, die aber gleichzeitig die Eigenständigkeit der ihr angehörenden Ortsgemeinden gewährleisten sollte. Im Hinblick auf diese gravierenden Veränderungen, deren Auswirkungen sich für die damaligen Zeitgenossen natürlich nicht überblicken ließen, fürchtete man wohl nicht zuletzt auch um die eigene gemeindliche Identität, so dass das Pro und Kontra der Verwaltungsreform nicht nur innerhalb der Bevölkerung, sondern auch in den kommunalen Gremien lebhaft und zum Teil kontrovers diskutiert wurden.
Mit dem 14. Landesgesetz über die Verwaltungsvereinfachung" schuf der Gesetzgeber die notwendigen Voraussetzungen zur angestrebten ,,Stärkung der Verwaltungskraft". So wurde mit Wirkung zum 22. April 1972 per Gesetz die Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels aus der Taufe gehoben, die sich aus 13 ehemals selbständigen Gemeinden zusammensetzte.
Eine ,,Konfiguration", die seitdem nicht mehr verändert wurde, wie Bürgermeister Christian Burkhart dazu anerkennend anmerkt. Außerdem: „Die Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels verfügt über eine gute Größe, umfasst viele Waldflurstücke und hat einen idealen Zuschnitt, so dass seit 1972 keine Veränderungen in dieser Hinsicht mehr notwendig wurden", so Burkhart. 11
Dass all das nicht reibungslos umgesetzt werden konnte, lässt sich leicht nachvollziehen und kann heute noch in den Ratsprotokollen aus der damaligen Zeit nachgelesen werden, resümiert der Bürgermeister und erinnert daran, dass die Verbandsgemeinde in den Anfangszeiten noch als eine Art ,,Fremdkörper" wahrgenommen wurde. Er kommt im Rückblick auf die vergangenen Jahrzehnte zu dem Schluss, dass es ,,viele Hände waren, die angepackt haben, um die gesteckten Ziele zu erreichen". So war es eine große Gemeinschaftsleistung vieler Persönlichkeiten, über alle Parteigrenzen hinweg, die die Verbandsgemeinde s - Annweiler am Trifels zu einer I starken Einheit gemacht hat, die auf ihren knapp 130 Quadratkilometern Fläche heute Heimat für rund 17.000 Menschen ist, die sich auf zwölf Ortsgemeinden und die Stadt Annweiler verteilen.
Die Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels umfasst die Ortsgemeinden Albersweiler, Dernbach, Eußerthal, Gossersweiler-Stein, Münchweiler am Klingbach, Ramberg, Rinnthal, Silz, Völkersweiler, Waldhambach, Waldrohrbach, Wernersberg und die Stadt Annweiler selbst. Ilh