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Im Badezimmer fällt das Alter meist als erstes auf: Es fällt schwerer, in die Wanne zu steigen oder wieder herauszukommen. Das Leben in dem Haus, in dem die Bewohner oft seit Jahrzehnten wohnen,wird nach und nach beschwerlicher. Doch dagegen kann man etwas tun.
„Mit einigen baulichen Veränderungen lässt sich das Haus oder die Wohnung so umbauen, dass man auch im hohen Alter und mit körperlichen Einschränkungen noch komfortabel darinwohnen kann“, betont Andrea Blömer vom Verband Privater Bauherren (VPB).
Die KfW fördert mit Investitionszuschüssen (Altersgerechtes Umbauen 455-B) bauliche Maßnahmen in Wohngebäuden, mit denen Barrieren im Wohnungsbestand reduziert werden können. Alternativ kann eine Kreditförderung im Produkt „Altersgerecht Umbauen – Kredit“ (Produktnummer 159) beantragt werden, informiert die KfW.
Wichtig dabei: Keinesfalls mit den Umbauten anfangen oder auch nur Aufträge dafür an Handwerker erteilen, bevor der Förderantrag gestellt und die Zusage erteilt wurde. Sonst werden die Maßnahmen nicht anerkannt. Es gilt: Erst Fördermittel beantragen, dann bauen.
Zinsgünstige Kredite der KfW zum altersgerechten Umbauen kann grundsätzlich jeder Investor beantragen, zum Beispiel Wohnungseigentümergemeinschaften aber auch Privatpersonen wie etwa Selbstnutzer von Wohnimmobilien oder Mieter. Gefördert werden Einzel- oder kombinierte Maßnahmen in bestehenden Wohngebäuden in Deutschland in den Bereichen Einbruchschutz und Barriere- Reduzierung, so die KfW.
Einen Zuschuss zum altersgerechten Bauen (Programm 159) können Eigentümer oder Ersterwerber von Ein- und Zweifamilienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder von Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften beantragen. Berechtigt sind auch Mieter. Die Förderung erfolgt durch einen Investitionszuschuss.
„Man benötigt bei diesen Programmen zum altersgerechten Umbauen nicht, wie bei anderen KfW-Programmen, einen Sachverständigen, der das Projekt beurteilt“, so Andrea Blömer. Der Hauseigentümer oder Mieter kann das selbst in die Hand nehmen. „Allerdings muss er die Rahmenbedingungen der KfW einhalten, zum Beispiel die vorgeschriebene Mindestbreite für Türen, durch die man mit Rollator oder Rollstuhl gelangen muss, oder die Mindestgröße der Dusche.“
Mieter brauchen für Umbauten die Zustimmung ihres Vermieters. „Er muss sie gewähren, wenn sie eine behindertengerechte Nutzung ermöglichen“, betont Anja Franz vom Mieterverein München. Für normale Umbauten darf der Vermieter die Genehmigung ablehnen, wenn damit ein Eingriff in die Bausubstanz verbunden ist. Geht es um Barrierefreiheit, muss der Vermieter zustimmen, auch wenn Bäder umgebaut oder Wände herausgenommen oder eingesetzt werden. Die Kosten muss der Mieter aber selbst übernehmen. dpa
Eine Kochinsel braucht ausreichend Platz
Die Wahl der Küchenform ist auch eine Platzfrage. Die U-Form etwa benötigt mindestens zehn Quadratmeter Platz und 2,40 Meter Breite.
„Durch diese Form entsteht eine große Arbeits- und Abstellfläche“, sagt Volker Irle von der Arbeitsgemeinschaft Die Moderne Küche. Empfehlenswert ist auch die G-Form ab zwölf Quadratmetern Fläche. Sie besteht aus einer U-Küche, die dann erweitert wird um eine Theke oder einen Essplatz. Großzügiger fällt eine Kücheneinrichtung mit Insel aus. „Sie wird erst bei einer Fläche mit mindestens 15 Quadratmetern umsetzbar“, sagt Irle. Um die Insel herum muss ein Radius von mindestens 120 Zentimetern zu weiteren Schränken für die Laufwege vorhanden sein. dpa