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Wir steuern Sie mit Rat durch die Krise

Unterstützung vom Experten

Im Idealfall eine lokale Kanzlei oder ein lokales Büro aufsuchen

Unterstützung vom Experten

Wer bei der Steuererklärung Unterstützung benötigt, muss eventuell zum Telefon greifen oder Mails schreiben, da auch Experten den Publikumsverkehr einschränken. FOTO: CHRISTIN KLOSE/DPA-TMN

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Die Corona-Pandemie bringt die Menschen auf Abstand. Auch wer mit dem Finanzamt oder mit einem Steuerexperten kommunizieren will, sollte nun lieber erst einmal eine Mail schreiben.

Langsam wird es Zeit: Die Steuererklärung für 2019 sollte bald beim Finanzamt sein. Wer zur Abgabe verpflichtet ist, muss die Unterlagen bis 31. Juli 2020 abgeben. Wer sich Hilfe von einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein holt, hat mehr Zeit: Hier verlängert sich die Abgabefrist automatisch bis Ende Februar 2021. Da der letzte Februartag 2021 ein Sonntag ist, müssen Berater die Erklärung spätestens bis Montag, 1. März 2021, abgeben. Welche praktischen Fragen stellen sich für Steuerzahler derzeit dazu?

Wie kontaktiere ich das Finanzamt am besten?

Die meisten Finanzämter sind aufgrund der Corona-Krise bis auf Weiteres für den allgemeinen Publikumsverkehr nur eingeschränkt erreichbar. Es kann aber weiterhin per Telefon, Telefax, E-Mail oder Brief Kontakt mit dem Finanzamt aufgenommen werden. Von Seiten der Finanzverwaltung wird derzeit ausdrücklich empfohlen, Anträge über das Onlineportal Elster einzureichen, erläutert die Bundessteuerberaterkammer.

Über Elster können neben der Steuererklärung selbst zum Beispiel auch Anträge auf Fristverlängerung für die Abgabe der Steuererklärung, Anträge auf Anpassung von Vorauszahlungen oder ein Einspruch gegen einen Steuerbescheid eingereicht werden.

Wie finde ich in diesen Zeiten einen Steuerberater?

Wer zur Zeit einen Steuerberater sucht, muss nicht in die Kanzlei. Auch viele Büros haben den Publikumsverkehr derzeit eingeschränkt. In der Regel ist eine Kontaktaufnahme per Telefon oder E-Mail möglich. Steuerunterlagen werden auch per Post entgegengenommen. Hilfe bei der Suche nach einem Steuerberater gibt auch der Steuerberater-Suchdienst auf der Startseite der Website der Bundessteuerberaterkammer.

Und was ist mit Lohnsteuerhilfevereinen?

Lohnsteuerhilfevereine haben zwar ebenfalls den Publikumsverkehr weitgehend eingestellt. Steuerunterlagen nehmen sie aber weiter postalisch oder mit Zustimmung des Mitglieds auch eingescannt per E-Mail entgegen, erläutert der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine. Rückfragen können telefonisch oder per E-Mail geklärt werden. Sollte sich bei der Berechnung eine Steuernachzahlung ergeben, kann man sich auch telefonisch unkompliziert darauf verständigen, dass diese Steuererklärung erst später zum Finanzamt geschickt wird.

Trotz Homeoffice und vielleicht eingeschränktem Klienten-Kontakt, sollte im Idealfall eine lokale Kanzlei oder ein lokales Büro aufgesucht werden. Die Vorteile einer ortsansässigen Niederlassung sind nicht nur die Kontakte der Anwälte zu Firmen und Entscheidungsträgern innerhalb des Justizapparats, sondern auch die Möglichkeiten von persönlichen Dialogen für die Zeit nach der aktuellen Kontaktbeschränkung.  dpa/msw

Spezielle Förderangebote

Professionelle Beratung und Fristverlängerung

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Aufgrund der Corona-Krise gibt es Hilfen in vielen Bereichen. FOTO: BERTHOLDBRODERSEN/ PIXABAY

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) stellt für kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler eine Förderung für professionelle Beratungen zur Bewältigung der aktuellen Herausforderungen zur Verfügung.

Die modifizierte Richtlinie zur Förderung unternehmerischen Know-hows für Corona-betroffene Unternehmen ist Anfang April in Kraft getreten. „Das zentrale wirtschaftspolitische Ziel der Bundesregierung ist, unsere Unternehmen in dieser schwierigen Zeit zu unterstützen und damit die erfolgreiche Vielfalt besonders der kleinen und mittleren Unternehmen zu erhalten“, so das Bundesamt in seiner Pressemitteilung dazu.

Das Förderangebot für Beratungsdienstleistungen zielt daher speziell auf Unternehmen des Mittelstands sowie Freiberufler: Für diese Unternehmen werden professionelle Beratungsleistungen mit bis zu 4000 Euro ohne Eigenanteil gefördert. Das heißt, Unternehmen müssen von nun an nur noch die Umsatzsteuer auf diese Dienstleistungen selbst zahlen, die sie wiederum als Betriebsausgabe zurückbekommen. Darüber hinaus gewährt das Bafa in vielen Bereichen großzügige Fristverlängerungen, beispielsweise bei der normalerweise strikten Frist in der „Besonderen Ausgleichsregelung“ und den allgemeinen Fristen im Förderprogramm „Heizen mit erneuerbaren Energien“. Außerdem werden bis auf Weiteres die Stichprobenkontrollen bei Energieaudits ausgesetzt.

Weitere Informationen zu den Unterstützungsangeboten des Bafa finden sich unter www.bafa.de und unter den jeweiligen Programmen. bafa/frei