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Das Coronavirus wirbelt allerorten den Alltag durcheinander. Weil dabei auch Bus und Bahn aus dem Takt geraten können, ist individuelle Mobilität sehr gefragt. Umso wichtiger ist es, dass der fahrbare Untersatz störungsfrei läuft. Deshalb gehören auch Autowerkstätten wie das seit drei Jahrzehnten bestehende Autohaus Kärgel in Annweiler-Queichhambach zu den Betrieben, die ihren Kunden weiterhelfen dürfen.
Der Meisterbetrieb für Kfz-Reparaturen und -Handel besteht schon seit mehr als drei Jahrzehnten. Weitere Kfz-Werkstätten werden in Kaiserslautern sowie in Zweibrücken betrieben. Als Straßendienstpartner des ADAC bietet Kärgel zudem einen Abschleppdienst und Pannenhilfe an. Das Einsatzgebiet reicht bis nach Zweibrücken und Pirmasens, wie Büromitarbeiterin Sabine Johann mitteilt.
Während der Neu- und Gebrauchtwagenhandel derzeit gesetzlich verboten ist, läuft der tägliche Reparaturbetrieb in der Autowerkstatt Kärgel weiter. „Schönheitsoperationen fürs Auto wie beispielsweise Lackieren müssen wir allerdings zurzeit hinten anstellen“, erklärt Sabine Johann, „und wir haben unseren Mitarbeitereinsatz etwas heruntergefahren.“ Angesammelter alter Urlaub werde abgefeiert, Arbeitszeiten flexibler gestaltet.
Die gesetzlichen Hygienevorschriften im Betrieb werden laut Sabine Johann strikt eingehalten, und bei der Annahme von Reparaturaufträgen darf jeweils nur eine Person den Büroraum betreten. Auch in der Werkstatt werden der Firma Kärgel zufolge Abläufe so gestaltet, dass der notwendige Abstand gewährleistet sei. So gebe es beispielsweise eine feste Zuordnung von Arbeitsmaterialien oder Hebebühne an den jeweiligen Mitarbeiter, Kontaktflächen werden desinfiziert, Flächen im Fahrzeuginnenraum mit Einmalschutz abgedeckt, im Innenbereich Lenkradschutz und Handschuhe verwendet.
Terminliche Einschränkungen für die Abnahme der Hauptuntersuchung (HU) gebe es nicht, sagt Sabine Johann. Wie gewohnt komme dienstags und freitags ein TÜV-Mitarbeiter zur Abnahme ins Haus. ovi
INFO
Autohaus Kärgel, Queichtalstraße 51-53, Annweiler-Queichhambach, Telefon 06346 9628
ZUR SACHE
Hauptuntersuchung
Das Bundesverkehrsministerium empfiehlt, den Termin der Hauptuntersuchung grundsätzlich nicht zu überziehen. Normalerweise ist das Überziehen der Frist nur in den ersten beiden Monaten folgenlos, danach droht ein Bußgeld von 15 Euro. Das Bundesverkehrsministerium verweist auf eine aktuelle Änderung – die Anwendung dieser Empfehlung sei jedoch Ländersache: Aufgrund der aktuellen Situation sei die Kulanzfrist übergangsweise auf vier Monate erweitert.
Wie Nicola Diehl, Pressesprecherin des rheinland-pfälzischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau mitteilt, habe man von dieser Regelung bisher noch keinen Gebrauch gemacht: „Bei den Technischen Prüfstellen als auch in den Werkstätten in Rheinland-Pfalz können Hauptuntersuchungen in der Regel weiterhin zeitnah durchgeführt werden. Uns sind derzeit keine Engpässe bekannt.“ ovi