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Förderung der niedrigsten KfW-Effizienzhaus-Stufe entfällt

Ab 1. Februar 2022 unterstützt die Bundesregierung nur noch Standards KfW 40 und KfW 40 plus

Förderung der niedrigsten KfW-Effizienzhaus-Stufe entfällt

Die Förderung für einen Neubau mit KfW 55-Standard kann noch bis 31. Januar beantragt werden. FOTO: STOCK.ADOBE.COM/SCHULZFOTO

Umdas Klimaziel für 2030mit der CO2-Reduktion um55 Prozent im Vergleich zum Jahr 1990 zu erreichen, legt die Bundesregierung auch einen Schwerpunkt auf den Energieverbrauch von Gebäuden. Wer sein Haus energieeffizient macht oder ein neues Effizienzhaus baut, kann Förderungen in Anspruch nehmen. Die Kreditvergabe läuft über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Im neuen Jahr stehen Änderungen an.   

Ab 1. Februar 2022 unterstützt die Bundesregierung nur noch Standards KfW 40 und KfW 40 plus

Grundsätzlich von der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt werden die Sanierung, der Neubau oder der Kauf eines neuen oder frisch sanierten Effizienzhauses sowie einzelne energetische Maßnahmen bei bestehenden Immobilien.

Ein KfW-Effizienzhaus ist ein Gebäude, das einen bestimmten der Standards bei der Energieeffizienz erfüllt, die von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) entwickelt wurden. Wichtige Kennzahlen sind hierbei der jährliche Primärenergiebedarf (Gesamtbedarf der Immobilie) und der Transmissionswärmeverlust des Gebäudes (Energieverlust einer beheizten Immobilie nach außen). Diese Werte bilden die Grundlage für die KfW-Effizienzhaus-Standards, von denen einige nur für Neubauten und andere nur für Bestandsimmobilien gelten. Ein KfW-Effizienzhaus 40 etwa verbraucht nur 40 Prozent der Energie im Vergleich zu einem KfW-Effizienzhaus 100. Daher wird KfW40mit höheren Zuschüssen belohnt als zum Beispiel KfW 55 oder 70.
  

Bei den KfW-Standards für Neubauten ändert sich ab 1. Februar 2022 etwas, da die Bundesregierung noch stärker den Fokus auf die Einsparung von CO2 legt. Fördergelder fließen in Zukunft vermehrt dahin, wo das CO2-Einsparpotenzial am höchsten ist, also in Gebäudesanierungen und besonders effiziente Neubauten. Aus diesem Grund entfällt das Förderbudget für Neubauten der Effizienzhaus-Stufe 55. Das heißt konkret:Die Förderung der Effizienzhaus-Stufe 55 (einschließlich Erneuerbare-Energienoder Nachhaltigkeits-Klasse) bei Neubauten kann nur noch bis zum 31. Januar 2022 beantragt werden. Danach entfällt diese.

Daher sollten potenzielle Bauherren eventuell geplante Neubauprojekte vorziehen, wenn sie die Fördersumme von bis zu 18.000 für ein Effizienzhaus 55 beziehungsweise bis zu 26.250 Euro für ein Effizienzhaus 55 mit Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse noch mitnehmen möchten.

Danach gelten für Neubauten nur noch die förderfähigen Effizienzhausstandards 40 und 40plus. Dabei gibt es für ein KfW 40-Haus bis zu 24.000 Euro, für KfW 40-Haus mit Erneuerbare-Energien- oder Nachhaltigkeits-Klasse bis zu 33.750 Euro. Beim Bau eines Hauses mit dem KfW 40plus-Standard sind es immerhin bis zu 37.500 Euro.

Bei Bestandsimmobilien kann man über Sanierungen von den geänderten Förderbedingungen profitieren, da die eingesparten Gelder des Bundes verstärkt in den Umbau gelenkt werden. Unterstützt werden etwa die Dämmung von Wänden, Dachflächen, Keller- und Geschossdecken, die Erneuerung von Fenstern und Außentüren sowie der Heizungsanlage. hani