Als Franz Bettinger im Jahr 2020 sein Unternehmen „Pflexpert“ gründete, hatte er einen klaren Anspruch: Pflegebedürftige Menschen sollten zu ihrem Recht kommen. Der erfahrene Pflegeexperte und unabhängige Pflegesachverständige mit über vier Jahrzehnten Berufserfahrung kennt die Pflege aus allen Blickwinkeln. Seit 1985 ist er examinierter Krankenpfleger und Wundexperte nach ICW, einem anerkannten Fachverband für chronische Wunden; seit 2002 arbeitet er zudem als unabhängiger Gutachter. Zudem übernahm er Leitungsfunktionen in der ambulanten und stationären Pflege. Seit 2020 führt er sein Büro „Pflexpert“ und unterstützt Privatpersonen, Pflegeeinrichtungen, Anwälte sowie Sozialgerichte in allen Fragen rund um Pflegegrade, Pflegeversicherung und häusliche Pflege. Sein Fokus liegt darin, Menschen bei der Beantragung von Pflegegraden zu begleiten. „Rund 950 Beratungsgespräche habe ich seit der Gründung meines Beratungsbüros „Pflexpert„ geführt, allein 280 bis 300 im vergangenen Jahr. 255 feste Mandate entstanden daraus, 21 Fälle landeten vor den Sozialgerichten – und alle Prozesse wurden zugunsten meiner Mandanten entschieden. Für die Betroffenen bedeutete das nicht nur Anerkennung eines höheren Pflegegrades, sondern oft auch erhebliche Nachzahlungen, die ihren Alltag spürbar erleichterten“, nennt Bettinger Zahlen, die für sich sprechen.
Wer ihm zuhört, merkt schnell: Hier spricht jemand, der für die Materie und seine Klienten brennt. Der Pflegeexperte kennt die Systematik der Begutachtungsrichtlinien ebenso wie die Fallstricke von Antragsverfahren. Er weiß, welche Module wie gewichtet werden, wann eine Rückstufung rechtlich angreifbar ist und weshalb ein formloser Antrag rechtlich bereits genügt – auch wenn die Kasse gern ein eigenes Formular sähe.
Sein Ansatz ist dabei ebenso klar: keine Tricks, keine Übertreibungen. „Wenn ich mit einem Gutachter diskutiere, dann auf Basis der konkreten Richtlinie“, sagt er. Seine Sorgfalt und sein immenses Fachwissen verschaffen ihm Respekt – bei Gerichten ebenso wie beim Medizinischen Dienst.
Was Bettinger auszeichnet, ist die Tiefe seiner Analyse. Bettinger begnügt sich nicht mit pauschalen Einschätzungen, er geht jeden einzelnen Bewertungspunkt mit den Klienten durch, erklärt verständlich, warum ein subjektiv empfundener Hilfebedarf nicht automatisch zu einer höheren Einstufung führt – und wo dennoch Spielräume bestehen. „Wer in meiner Erstberatung gut aufpasst, ist für die Beantragung des Pflegegrades gut gewappnet“, betont er. Für das erste Gespräch berechnet Bettinger kein Honorar, lediglich eine Anfahrtspauschale außerhalb der Kernstadt Kaiserslauterns.
Nicht selten erlebt Bettinger, dass Bescheide nicht korrekt oder nicht rechtzeitig zugehen. Dann kann er im Sinne seiner Klienten auch direkt werden. Erst kürzlich hat er wieder ein Schreiben verfasst, in dem er den Sachbearbeiter auf die geltende Rechtslage hinweisen musste. Der sonst so angenehme Bettinger wurde an dieser Stelle ziemlich forsch. Wenn es um die Rechte pflegebedürftiger Menschen geht, kennt er keine Kompromisse: „Der will nicht spielen, der will beißen“, beschreibt er sich schmunzelnd. mide