
„Alltagsbegleitung ist ein Beruf mit großer Zukunft“, sagt Jens Krieger, Geschäftsführer des zertifizierten Anbieters für Unterstützung im Alltag „Die Alltagsbegleiter“ in Kaiserslautern. Gegründet wurde das Unternehmen vor rund neun Jahren und gewann damals den Preis für innovative Neugründungen beim Wettbewerb „1,2,3 GO“. Seitdem expandierte die Alltagsbegleiter GmbH auf 51 Standorte bundesweit und beschäftigt über 1.300 Mitarbeiter. Der Name des Unternehmens ist Programm: „Wir sind für die Menschen da, wann und wo immer wir gebraucht werden“, so Krieger.
Benötigt werden die Alltagsbegleiter immer häufiger: Der demografische Wandel, der Fachkräftemangel in der Pflege sowie die wachsende Zahl älterer Menschen, die so lange wie möglich selbstbestimmt zu Hause leben möchten, führen zu einer steigenden Nachfrage. Die Alltagsbegleiter übernehmen dabei wichtige Aufgaben: Dazu zählen Hilfen im Haushalt, wie Reinigung und Essenszubereitung, sowie Begleitung zu Terminen oder bei alltäglichen Besorgungen. Zudem fördern sie soziale Teilhabe durch Gespräche, gemeinsame Aktivitäten, Entlastung der pflegenden Angehörigen oder Betreuung demenziell Erkrankter. Auch Schulbegleitung im Rahmen der Eingliederungshilfe und spezielle Haushaltsunterstützung – etwa während der Schwangerschaft oder bei Erkrankung – werden von ihnen übernommen. Viele dieser Leistungen können direkt mit der Pflegekasse abgerechnet werden. „Unser Aufgabenfeld ist so breit gefächert wie die Wünsche und Bedürfnisse unserer Klienten“, berichtet Krieger. Mit Ausnahme pflegerischer Tätigkeiten gibt es fast keine Alltagsaufgabe, die die Alltagsbegleiter nicht möglich machen können. Besonders häufig wird die Reinigung des häuslichen Umfelds nachgefragt: „Das ist eine unserer Kernaufgaben, ein Bereich, der auf den ersten Blick oft unterschätzt wird. Es ist enorm befriedigend, wenn man einem Menschen mit Unterstützungsbedarf ein angenehmes, wohnliches Umfeld bereitet, in dem er sich gut versorgt wohlfühlen kann. Dabei unterscheidet sich die Tätigkeit unserer Mitarbeitenden deutlich von einer reinen Reinigungsdienstleistung“, erläutert Krieger. Letztlich geht es bei der praktischen Hilfe, die wir leisten, immer um menschliche Nähe und bedürfnisorientiertes Handeln. Wie sich das dann im konkreten Fall gestaltet, hängt natürlich individuell vom Klienten und seinem persönlichen Alltagsbegleiter ab“, erklärt Krieger. Damit ein Vertrauensverhältnis entstehen und im besten Fall sogar eine Freundschaft auf Zeit wachsen kann, wechseln die Alltagsbegleiter in der Regel nicht.


Ein weiteres wichtiges Angebot der Alltagsbegleiter ist die Pflegeberatung nach § 37 SGB XI. Sie betrifft Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen und zu Hause von Angehörigen oder anderen Privatpersonen gepflegt werden. Sie soll die Qualität der häuslichen Pflege sichern und pflegende Angehörige unterstützen. Für Menschen mit Pflegegrad Zwei oder Drei ist eine solche Beratung halbjährlich, mit Pflegegrad Vier oder Pflegegrad Fünf vierteljährlich vorgeschrieben. Ist die Beratung erfolgt, kümmern sich die Alltagsbegleiter um alle notwendigen Schritte, sie informieren die Pflegekasse über das fristgerecht erfolgte Beratungsgespräch und reichen entsprechend auch die Dokumentation ein. „Viele Menschen wissen aber auch gar nicht, welche Leistungen ihnen zustehen oder wie sie ihre häusliche Pflegesituation verbessern können. Auch hier ist unsere Pflegeberatung gefragt“, berichtet Krieger. Einstellen könnte Krieger derzeit gleich mehrere Mitarbeiter. In das engagierte Team passen Menschen, die praktisch veranlagt sind, sich sozial engagieren möchten und ein Herz für andere Menschen haben. „Ich empfinde es als enormes Privileg, dass wir am Alltag der von uns Begleiteten teilnehmen dürfen. Es ist ein Beruf, der einen auch persönlich weiterentwickelt. Gerade für junge Leute bietet die Alltagsbegleitung eine enorme Chance, Erfahrungen zu sammeln, die im späteren Leben immer wieder hilfreich sein werden“, sagt Krieger. mide
Neuer gemeinsamer Jahresbetrag vereint Kurzzeit- und Verhinderungspflege
Neuerungen im Hinblick auf die Leistungen der Pflegeversicherung ab Juli beachten
Die meisten pflegebedürftigen Menschen in Deutschland werden von Angehörigen betreut. Doch auch diese werden mal krank, haben Termine oder brauchen einfach Urlaub.
Bisher waren für diese Fälle zwei unterschiedliche Leistungen der Pflegeversicherung vorgesehen: Die Kurzzeitpflege in einer stationären Pflegeeinrichtung und die Verhinderungspflege (Ersatzpflege) im häuslichen Umfeld. „Für die beiden Varianten gab es unterschiedlich hohe Zahlungen und Leistungszeiträume, verschiedene Voraussetzungen, und sie waren nur begrenzt aufeinander übertragbar“, erläutert Frank Herold von der compass Pflegeberatung. „Ab dem 1. Juli 2025 werden sie zum neuen Gemeinsamen Jahresbetrag zusammengefasst. Das macht für Betroffene vieles einfacher.“ So sieht die neue Leistung aus: Konkret stehen dann allen Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2 bis 5 pro Kalenderjahr 3.539 Euro zur Verfügung, die sie ganz flexibel für Verhinderungspflege oder Kurzzeitpflege einsetzen können – Informationen dazu gibt es auch unter www.pflegeberatung.de.
„Um die Zusammenlegung problemlos zu ermöglichen, werden die Voraussetzungen für die Verhinderungspflege denen der Kurzzeitpflege angeglichen. Das bedeutet, Verhinderungspflege kann jetzt ebenfalls für bis zu acht Wochen statt wie bisher für sechs Wochen im Jahr genutzt werden – auch das hälftige Pflegegeld wird entsprechend länger weitergezahlt. Zusätzlich entfällt die Vorpflegezeit von sechs Monaten, sodass direkt nach Erteilung eines Pflegegrads Verhinderungspflege möglich ist“, erklärt der Experte.
Bestehen bleibt allerdings die Regelung, dass es für Ersatzpflege durch nahe Verwandte oder Mitbewohner geringere Leistungen gibt: maximal in Höhe des Pflegegelds, aber nun für acht statt sechs Wochen. Ungewöhnlich bei der Neuregelung ist, dass sie in der Jahresmitte stattfindet, denn die Ansprüche auf Verhinderungs- und Kurzzeitpflege gelten normalerweise für ein Kalenderjahr.
Deshalb sind Übergangsregelungen vorgesehen. Fragen zu diesen weiteren Regelungen lassen sich gut in einer Pflegeberatung klären, etwa bei der kostenfreien Service-Nummer von compass unter 0800 - 101 88 00. djd