Eine Möglichkeit ist die Kurzzeitpflege. Der Pflegebedürftige wird dann für eine Zeit lang in einem Pflegeheim betreut. Soll die Pflege weiterhin zu Hause stattfinden, müssen ambulante Pflegedienste, Nachbarn oder andere Angehörige und Bekannte einspringen. Das wird Verhinderungspflege genannt. Ab Pflegegrad 2 übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten für bis zu sechs Wochen und einer Höhe von 1.612 Euro pro Jahr.
Voraussetzung ist allerdings, dass die Ersatzpfleger nicht im Haushalt mit dem Pflegebedürftigen leben. Sind sie nah mit ihm verwandt, etwa weil sie Geschwister sind, fällt der Betrag geringer aus. Wie pflegende Angehörige das Budget für die Verhinderungspflege aufteilen, bleibt ihnen überlassen. Sie müssen es aber innerhalb eines Kalenderjahres ausgeben. Viele Kassen wünschen sich zudem einen Antrag, bevor die Verhinderungspflege genutzt und das Geld ausgelegt wird.
Wer die Verhinderungspflege für einen wohlverdienten Urlaub nutzen möchte, sollte auf jeden Fall frühzeitig planen, insbesondere wenn ambulante Pflegedienste einspringen sollen. Experten raten, bei der Pflege zu Hause auf einen Mix aus Pflegedienst und Angehörige zu setzen. Zudem müssen die Kosten genau kalkuliert werden. Denn je höher der Pflegegrad ist, desto teurer wird auch die ambulante Pflege, das Budget ist schnell ausgeschöpft. Das geht nicht selten zulasten der Urlaubstage, die sich ein pflegender Angehöriger leisten kann.
Gut, wenn dann zusätzliche Mittel vorhanden sind, mit denen das monatliche Haushaltsbudget erweitert wird. Für viele Immobilienbesitzer ist die Verrentung des Eigenheims eine Möglichkeit, sich mit zusätzlichen Einnahmen im Alter die Pflege zu gönnen, die sie benötigen.
Mehr Informationen dazu gibt es im Internet beispielsweise unter www.deutsche-leibrenten.de . Bei der Verrentung des Eigenheims mit einem zuverlässigen Partner haben Senioren und ihre Ehepartner oder Lebensgefährten zudem die Sicherheit, dass sie bis zum Lebensende zu Hause wohnen bleiben dürfen. djd