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Immer mehr Menschen sind digital unterwegs. Sie wickeln ihre Einkäufe, ihre Bank- und Gesundheitsangelegenheiten und einen großen Teil ihrer privaten Kommunikation online ab. Viele wichtige Vertragsdaten oder Informationen sind daher oft nur virtuell vorhanden. Doch wer entscheidet über Online-Bankgeschäfte, den Account bei einer Krankenkasse oder bei anderen Dienstleistern, wenn man wegen Krankheit, Pflegebedürftigkeit oder Tod selbst dazu nicht mehr in der Lage ist?
„Wir empfehlen, sich frühzeitig darüber Gedanken zu machen, wer Zugang zu den Online-Accounts erhalten soll“, sagt Maximilian Heitkämper, Fachbereichsleiter Digitales und Verbraucherrecht bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. „Denn im Ernstfall haben auch Ehepartner und Kinder nur dann einen Zugang zu den Online-Accounts, wenn deren Inhaber dies rechtzeitig mit einer Vorsorgevollmacht geregelt hat.“
Normale Vorsorgevollmachten können um eine Vorsorgevollmacht für digitale Angelegenheiten ergänzt werden. Hier können Betroffene bestimmen, wer die Verwaltung der digitalen Konten übernehmen soll. Die Person kann mit derjenigen aus der Vorsorgevollmacht identisch sein, muss es aber nicht.
In dieser Vollmacht kann detailliert geregelt werden, wie mit den digitalen Konten umgegangen werden soll. Welche Daten sollen gelöscht werden? Wie soll die Vertrauensperson mit dem Account in einem sozialen Netzwerk umgehen? Wann sollen welche Online-Verträge gekündigt werden?
Wirksam wird die Vollmacht erst mit einer Unterschrift und einem Datum. Übergeben wird die Vollmacht am besten an die bevollmächtigte Person, die sie dann am besten auch aufbewahrt. Alternativ kann man die bevollmächtigte Person (am besten auch Angehörige) auch über den Aufbewahrungsort der digitalen Vorsorgevollmacht informieren.
Eine Übersicht aller Accounts mit Benutzernamen und Kennworten hilft dabei, den Überblick zu behalten und keinen Account zu vergessen. Diese Liste lässt sich auf Papier oder in einer Excel-Tabelle führen. Sie sollte stets aktuell gehalten werden. Alternativ gibt es auch Passwort-Manager-Programme, die auf Wunsch die Passwörter zu verschiedenen Zugängen speichern und auch starke Passwörter erstellen. Anwender müssen sich auf diese Weise nur noch ein einziges gutes Master-Passwort merken. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik empfiehlt etwa das Programm „Kee-Pass“. Die Stiftung Warentest hat im Januar 2020 Test-ergebnisse für 14 Passwort-Manager veröffentlicht. Deponiert werden sollte die Liste zum Beispiel in einem Tresor oder einem Bankschließfach. Oder man speichert sie auf einem USB-Stick oder anderen externen Medien. Auch diese sollten am besten geschützt hinterlegt werden.
Externe Datenverwaltung
Es gibt auch Firmen, die eine Verwaltung der digitalen Accounts als Online-Leistung anbieten. Allerdings werden sie meist erst tätig, wenn der Nachlass eines Account-Inhabers zu regeln ist. Wie sicher der Service der Anbieter ist, lässt sich nur schwer beurteilen. Eine Checkliste der Verbraucherzentralen hilft, Online-Anbieter zu bewerten, die die Regelung des digitalen Nachlasses versprechen. msw
INFO
Anleitungen für Accounts, ein kostenloser Mustervordruck für das Verfassen einer Vollmacht sowie eine Musterliste für die persönlichen digitalen Daten finden Interessierte unter verbraucherzentrale-rlp.de