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Pflege Kompass

Für den Notfall abgesichert

Darum sind eine Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung so wichtig

Für den Notfall abgesichert

Richtig und frühzeitig vorsorgen: Bei der Vorsorgevollmacht gilt es einiges zu beachten.

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Eine Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungsverfügung sind wichtige Dokumente für den Fall, dass jemand ganz Bestimmtes sich um persönliche Angelegenheiten kümmern soll. Wer hier nicht vorsorgt, riskiert, dass stattdessen ein fremder Betreuer vom Gericht bestellt wird.

Wenn man es selbst nicht mehr kann, muss ein anderer die Entscheidungen treffen und handeln. Weder Ehepartner noch Kinder können dies automatisch. Sie müssen dazu bevollmächtigt sein. Im Grunde gibt es zwei Möglichkeiten vorzusorgen: Man kann jemanden mit einer Vorsorgevollmacht ausstatten. Dieser darf dann wichtige Entscheidungen für die Person treffen. Oder man schreibt eine Betreuungsverfügung, in der konkrete Menschen als Betreuer genannt sind. Ein wichtiger Unterschied: Betreuer werden vom Gericht benannt und kontrolliert. Die Vollmacht kann für alle Angelegenheiten oder auch nur für bestimmte Teilbereiche erteilt werden. Üblicherweise beinhalten Vorsorgevollmachten die Vermögenssorge (dazu gehören die Vermögensverwaltung sowie Bankgeschäfte) sowie die Personensorge (zum Beispiel medizinische Behandlung oder die Bestimmung des Aufenthaltsortes).

Sollte kein Bevollmächtigter benannt sein, muss zuerst ein Betreuer bestellt werden. Dies geschieht durch das Betreuungsgericht. Bis dahin kann keiner eine Entscheidung für die betroffene Person treffen.

Es ist für jeden sinnvoll, eine solche Vollmacht zu erstellen, da jeder Mensch jederzeit davon betroffen sein kann, wenn er zum Beispiel Opfer eines Unfalls geworden ist und aufgrund eines Komas zumindest vorübergehend keine eigenen Entscheidungen treffen kann. Normalerweise ist jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, voll geschäftsfähig. Sie kann dann eine Vollmacht erstellen und auch mit einer Vollmacht als Bevollmächtigter bestimmt werden.

Mit der Vollmacht werden weitreichende Befugnisse übertragen. Diese Befugnisse können auch missbraucht werden. Bevollmächtigt sollten nur Personen werden, denen man zu 100 Prozent vertraut. Die Vollmacht lässt sich auch auf unterschiedliche Personen aufteilen.

Die Vorsorgevollmacht muss schriftlich abgefasst werden – mit Name, Geburtsdatum und Anschrift des Vollmachtgebers. Weiterhin ist die Vollmacht zu unterschreiben und mit Ort und Datum zu versehen. Die Beglaubigung ist nicht zwingend, erzielt aber im Rechtsverkehr eine höhere Akzeptanz.  msw

INFO

Alles Wichtige ist unter verbraucherzentrale.de (Stichwort Vorsorgevollmacht) zusammengefasst. Dort lässt sich auch „Das Vorsorge-Handbuch“ mit vielen Tipps bestellen.

Signale erkennen

Gewalt in der Pflege hat viele Facetten

Handgreiflichkeiten, böse Worte, beschränkte Freiheit:Gewalt in der Pflege kann viele Gesichter haben. Und sie ist ein Problem, das sowohl von Mitbewohnern als auch von Pflegenden ausgehen kann.

Mutmaßlich blieben viele Vorfälle unbemerkt, weil die Anzeichen oft nicht direkt ersichtlich seien und Betroffene oft nicht darüber reden wollten oder könnten, erklärt das Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP). Darum ist es umso wichtiger für Angehörige und Pflegekräfte, sensibel für bestimmte Signale zu sein.

Dazu zählen körperliche Blessuren wie Schwellungen, Druckstellen, Kratzer und blaue Flecken. Schmutzige Kleidung oder blutige Wäsche sind weitere Auffälligkeiten, denen man auf den Grund gehen sollte.Auch das Verhalten kann ein Indiz sein: Sei jemand plötzlich ängstlich, scheu, schreckhaft, teilnahmslos, aufgewühlt, aggressiv oder verwirrt, könne das auf Gewalt hindeuten, erklärt das ZQP in neuen Arbeitsmaterialien für Menschen in Pflegeberufen, die online kostenlos zur Verfügung stehen.

Man sollte sich klar machen, dass Gewalt viele Facetten hat: Sie reicht von Spucken oder grobem Anpacken über Freiheitsbeschränkungen – durch Anschnallen zum Beispiel – bis hin zu respektlosem Verhalten oder Bevormundung, etwa in finanziellen Angelegenheiten.

Bei einem Verdacht gilt es unter anderem, behutsam vorzugehen und Betroffene allein darauf anzusprechen. Warum-Fragen vermeidet man in solchen Gesprächen. Pflegebedürftige, die Gewalt erfahren, haben oft Ängste, Schlafstörungen oder Ohnmachtsgefühle.

Es gibt verschiedene Ursachen, die dazu führen können, dass Pflegekräfte oder pflegende Angehörige gewalttätig werden. Emotionale Erschöpfung, fehlende Unterstützung, starre Arbeitsabläufe, mangelndes Wissen über Krankheitsbilder oder fehlende Strategien zur Deeskalation zählen laut ZQP dazu.

Umso wichtiger sei es, so die Experten, Überlastungsanzeichen bei sich selbst und anderen zu erkennen. dpa