„Wir waren nicht bundesweit die Ersten, die eine Genehmigung erhalten haben“, sagt Carsten Boge, der erste Vorsitzende des Vereins Anbaugemeinschaft Südwest. In Niedersachsen wurden bereits im Juli Genehmigungen erteilt. Aber in Rheinland-Pfalz erhielt der Lambrechter Verein als Erstes die behördliche Genehmigung, Cannabis anzubauen. „Wir sind sehr froh, dass wir endlich loslegen können“, so der Vereinsvorsitzende.
Nun sind die ersten Setzlinge im Boden. Aus Samen wurden 300 Setzlinge gezogen, die nun auf rund 20 Quadratmetern unter Licht wachsen und gedeihen.„Die zu erwartende Menge ist für unsere rund 150 Mitglieder vollkommen ausreichend“, sagt Boge. Wenn der Verein weiter wächst, kann die Anbaufläche auch noch erweitert werden. Anders als bei Kulturen unter freiem Himmel, kann drei bis vier Mal im Jahr geerntet werden. Die erste Ernte erwartet der Verein dann Anfang Dezember.
Um die behördlichen Auflagen zu erfüllen, werden die Präventionsbeauftragten noch in diesem Jahr geschult, berichtet der Vorsitzende Boge, dabei arbeitet der Verein mit der Beratungsstelle NIDRO in Neustadt zusammen. Die Präventionsbeauftragten stehen den Mitgliedern zur Seite. Geplant sind Workshops zu den Gefahren von Cannabis und für ein besseres Konsumverhalten.
Die Anbaugemeinschaft Süd-West ist ein eingetragener Verein, bestehend aus engagierten Profis und Liebhabern aus allen Bereichen der Gesellschaft und verschiedenen Professionen. Der Verein organisiert und überwacht den gemeinschaftlichen Anbau von Cannabis und legt dabei großen Wert auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, um die Sicherheit und Gesundheit der Mitglieder zu gewährleisten.
Umweltfreundliche Methoden beim Anbau der Cannabis-Pflanzen stehen bei dem Verein ganz oben auf der Prioritätenliste. Es wird ganz bewusst auf chemische Zusatzstoffe verzichtet. Höchste Priorität hat allerdings der Schutz der Mitglieder und die strikte Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben. Der Verein sorgt für sichere Anbaubedingungen und eine lückenlose Dokumentation, um immer im Einklang mit dem Gesetz zum Umgang mit Konsumcannabis (KCanG) zu handeln und alle gesetzlichen Anforderungen zu beachten. Dazu gehören strikte Mengen- und Qualitätsvorgaben sowie umfassende Sicherheitsmaßnahmen. Der Verein ist ausschließlich auf den Eigenbedarf der Mitglieder ausgerichtet und verfolgt keinerlei kommerzielle Ziele.
Das neue Konsumcannabisgesetz des Bundes ermöglicht den Betrieb von sogenannten Anbauvereinigungen. In Rheinland-Pfalz ist das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) zuständig für die Erlaubniserteilung an die Anbauvereinigungen. Seit 1. Juli können hierfür Anträge beim LSJV gestellt werden, teilt die Behörde mit. Das Landesamt stellt dafür eine Online-Plattform für die Antragstellung zur Verfügung. Bisher sind 22 Anträge eingegangen. Nach Eingang aller erforderlichen Unterlagen soll die Prüfung eines Antrags innerhalb von drei Monaten abgeschlossen sein.
„Wir freuen uns, dass wir bereits heute das erste Antragsverfahren abschließen können“, sagte LSJV-Präsident Detlef Placzek. Es sei absehbar, dass in nächster Zeit weitere Antragsprüfungen beendet und auch weitere Erlaubnisse erteilet werden.
Die Anträge auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 11 KCanG werden durch vier Mitarbeitende des LSJV bearbeitet. Das Team setzt sich aus einem Juristen, zwei Verwaltungsmitarbeitenden und einem Gärtner zusammen. Weiterhin sind auch Mitarbeitende des Fachbereichs Suchtprävention im LSJV im Bereich der Suchtpräventionsschulungen an den Antragsverfahren beteiligt.
Für die Erlaubniserteilung bedarf es verschiedener Nachweise und Unterlagen, die die Antragstellenden vollständig einreichen müssen. Hierzu zählen insbesondere eine Satzung, ein Gesundheits- und Jugendschutzkonzept, aber auch ein Abfallkonzept. „Die Prüfung der Anträge gestaltet sich für uns deshalb komplex“, so Placzek.
Insbesondere bei den zu erstellenden Konzeptionen und bei der Satzung kam es im Rahmen der Antragsprüfung bereits zu Aufforderungen an Antragstellende, diese nachzubessern. Wenn aufgrund des Prüfergebnisses keine Erlaubnis erteilt werden kann, erhalten die Antragstellenden zunächst die Möglichkeit, im Rahmen einer Anhörung eine Erklärung abzugeben. Erst nach der Anhörung wird über den Antrag final entschieden.
Neben der Erlaubniserteilung ist das LSJV für die regelmäßige Kontrolle und behördliche Überwachung der Anbauvereinigungen zuständig.
rko/red
INFORMATIONEN
Infos zum Verein online unter www.anbauvereinigung-sw.de/