Im Alltag werden Elektrofahrräder meistens einfach E-Bikes genannt, doch sollte man hierbei genauer hinschauen. Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen E-Bikes und Pedelecs. Bei einem Pedelec springt der Elektromotor nur an, wenn man in die Pedale tritt, sozusagen als Unterstützung. Das betrifft übrigens die meisten Elektrofahrräder, die hierzulande verkauft werden. Der größte Unterschied zwischen E-Bikes und Pedelecs ist, dass man beim E-Bike den Motor mit einem Schalter starten kann. Außerdem sind E-Bikes bis zu 20, 25 oder sogar 45 Stundenkilometer schnell und gelten deshalb verkehrsrechtlich als Leichtmofas, Mofas oder Kleinkrafträder. Für sie braucht man einen Führerschein, es besteht Helmpflicht - und sie sind in Deutschland generell versicherungspflichtig.
Ein E-Bike darf man nur mit einem Versicherungskennzeichen fahren. Es handelt sich dabei um das kleine schwarze und meist ein Jahr gültige Saisonnummernschild. Man bekommt es, wenn man eine gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung abschließt. So ist man bei einem Unfall gut abgesichert (Quelle Zurich Versicherung).
Bei teuren E-Bikes ist auch eine zusätzliche Kaskoversicherung sinnvoll, um sich gegen Diebstahl oder Schäden am Akku zu schützen. Dazu sollte man aber eines wissen: Wenn man eine Hausratversicherung hat, ist ein Pedelec genau wie ein Fahrrad gegen Einbruchdiebstahl versichert.
Wird es jedoch unterwegs geklaut, und zwar nicht aus dem verschlossenen Keller oder der Garage, dann bleibt man auf den Kosten sitzen. Für teure Pedelecs kann man daher über eine Pedelec-Versicherung nachdenken. Sie zahlt, wenn das Pedelec unterwegs gestohlen oder durch Vandalismus beschädigt wurde. Zusätzlich sichert sie Elektronikschäden wie Kurzschluss, Tiefentladung und Überspannung am Akku oder Motor ab.
Und auch größere Pedelec-Touren sind kein Problem, denn nach einer Panne zahlt die Versicherung sogar die Heimreise. Mehr Informationen finden Sie unter: www.zurich.de. akz-o