Diese Assistenten kümmern sich abseits von Pflege und grober Hausarbeit um all die Dinge des Alltags, die Ältere nicht mehr bewältigen können oder machen wollen. Sie bringen den Älteren Wertschätzung und Anerkennung entgegen und sorgen so für ihre soziale Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Davon profitieren nicht nur die Senioren, die mehr Lebensfreude erhalten, sondern auch Angehörige, die entlastet werden.
Vernetzung möglich
Da es bei Senioren einen großen Bedarf an stundenweiser Unterstützung gibt, haben selbstständig Senioren-Assistenten gute Chancen, nicht nur einen sinnstiftenden, sondern auch einen existenzsichernden Job auszuüben. In einem 120-stündigen Präsenz-Seminar nimmt der Weiterbildungsanbieter Büchmann Seminare KG die Teilnehmenden quasi „an die Hand“, bereitet sie auf die Selbstständigkeit im sozialen Bereich vor und schult sie außerdem in den Bereichen Marketing und Kundengewinnung.
Nach dem Zertifikatsabschluss der Ausbildung gibt es weiteren Input durch das bundesweite Netzwerk der Senioren-Assistenten. Über ein kostenloses Vermittlungsportal haben sie zudem Zugriff auf die Kontaktdaten der Kollegen und Kolleginnen in der Region, so dass sie sich einem regionalen Netzwerk anschließen oder ein eigenes Senioren-Assistenz-Netzwerk gründen können. Die Vernetzung hat viele Vorteile: Manche Senioren-Assistenten haben zu viele Anfragen, die sie gar nicht alle bedienen können. So können sie entweder Aufträge an Senioren-Assistenten aus dem Netzwerk abgeben oder sie stellen Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter ein. Aktuell werden Seminare in oder in der Nähe von Kiel, Hamburg, Berlin, Düsseldorf und Leverkusen angeboten. Infos gibt es unter www.senioren-assistentin.de.
Senioren-Assistenz ist eine Selbstständigkeit mit Sicherheitsnetz. Über die Pflegeversicherung können bis zu 2.400 Euro im Jahr abrechnet werden, so dass pflegebedürftige Senioren ab Pflegegrad 2 Teile der Dienstleistung über die Verhinderungspflege erstattet bekommen. In vielen Bundesländern, wie etwa in NRW, können Senioren-Assistenten mit der Schulung nach dem Plöner Modell auch die Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach §45a SGB XI und weitere Leistungen für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 über die Pflegekasse abrechnen.
Das entspricht einem jährlichen Betrag von 1.500 Euro und mehr. Professionelle Assistenten/Assistentinnen, die nach dem Plöner Modell ausgebildet sind, findet man unter www.senioren-assistentin.de. akz-o