##mainParagraph##
Der Streit mit dem Nachbarn muss nicht vor Gericht geklärt werden. Im Gegenteil: Die Menschen sollen sich bei kleineren Streitereien möglichst den Weg vor den Richter sparen. Deshalb gibt es in Rheinland-Pfalz ehrenamtlich tätige Schiedsfrauen und Schiedsmänner. Diese sind im Landkreis Südliche Weinstraße bei den Verbandsgemeindeverwaltungen angesiedelt. Dort sind auch die Sprechzeiten der Schiedspersonen zu erfahren.
Die Details werden auf der Internetseite des Amtsgerichts Landau beschrieben, wo die Broschüre „Schlichten statt Richten“ des Ministeriums der Justiz in Rheinland-Pfalz wiedergegeben wird. Streitschlichter können bei Streitigkeiten des täglichen Lebens für eine Einigung zwischen den Streitparteien sorgen. Zum Beispiel, wenn die Hecke des Nachbarn womöglich zu hoch gewachsen ist. Oder wenn das Auto beim Einparken beschädigt wurde. Oder der Handwerker eine Reparatur eventuell nicht sachgerecht ausgeführt hat.
Ein Streitschlichter hilft in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten weiter, die bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung von einem Zivilgericht zu entscheiden wären. Die Schiedsfrau oder der Schiedsmann übernimmt dann die Aufgabe, mit beiden Streitparteien die Sachlage zu erörtern, mit dem Ziel, einen teuren und nervenaufreibenden Prozess vor Gericht zu vereiden und die vielleicht vorherigen guten nachbarschaftlichen Beziehungen zu erhalten. Schiedsfrauen und Schiedsmänner sind in jeder Verbandsgemeinde im Landkreis im Einsatz. Sie werden vom Gemeinderat vorgeschlagen und von der Direktorin des Amtsgerichts für fünf Jahre ernannt. Sie sind regelmäßig über 30 Jahre alt und zur Streitschlichtung besonders befähigt.
Schiedspersonen sind den Angaben zufolge nicht in jedem Fall zuständig. Zum Beispiel dann nicht, wenn es um Scheidungsstreitigkeiten oder um die Ehelichkeit eines Kindes geht. Schiedsmänner oder Schiedsfrauen sollen auch nicht bei Streitigkeiten zu vermögensrechtlichen Ansprüche über 5000 Euro oder in rechtlich besonders schwierigen Fällen tätig werden.
In sogenannten Privatklagesachen muss zunächst eine Schiedsperson eingeschaltet werden, bevor sich die Streitparteien an das Gericht wenden können. Das greift zum Beispiel bei Hausfriedensbruch, Beleidigung, Verletzung des Briefgeheimnisses, Körperverletzung, Bedrohung und Sachbeschädigung. Ein Staatsanwalt erhebt bei solchen Straftaten nur dann Anklage, wenn er das öffentliche Interesse an einer Strafverfolgung bejaht. Ist das nicht der Fall, bleibt nur der Weg der Privatklage.
Eine außergerichtliche Streitschlichtung soll unbürokratisch ablaufen, mit dem Ziel, bestehende Spannungen abzubauen und eine Einigung zu erzielen. Die Gebühr für eine Güteverhandlung beträgt nach Angaben auf der Gerichtshomepage 10,23 Euro. Bei einem Vergleich fallen weitere 10,23 Euro an. Die Gebühr kann von der Schiedsperson unter besonderen Umständen bis auf 35 Euro erhöht werden. Zusätzlich können Auslagen wie Portokosten berechnet werden. Denkbar ist auch, dass die Schiedsperson die Gebühren ermäßigt oder davon absieht. (tkn)
Info
Weitere Informationen über die Schiedsstellen bei den Verbandsgemeinden im Landkreis Südliche Weinstraße:
https://agld.justiz.rlp.de/de/themen/schiedsamt/
Weitere Stellen für außergerichtliche Streitschlichtungen:
• Verbraucherzentrale
• Bauschlichtungs- und Bauschiedsstelle bei dem Baugewerbeverband Rheinland e.V., Koblenz
• Schiedsstelle für das Kfz-Handwerk
• Schiedsstelle für Textilund Reinigungsreklamationen
• Gutachter- und Schlichtungsstelle für ärztliche Behandlungen
• Schlichtungsausschuss zur Begutachtung ärztlicher Behandlungsfehler bei der Landesärztekammer
• Schlichtungsstelle der Landeszahnärztekammer
• Schlichtungsstelle für Verbraucherbeschwerden bei der Handwerkskammer Trier
• Schlichtungsstelle des Sparkassen- und Giroverbandes Rheinland-Pfalz
• Ombudsmann der Banken, Köln