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Immer weniger Bundesbürger möchten in einer klassischen Grabstätte beigesetzt werden. Zunehmend beliebter werden Angebote, die keine Grabpflege erfordern, insbesondere auch außerhalb von Friedhöfen. Das ergab eine Umfrage im Auftrag von Aeternitas, der Verbraucherinitiative Bestattungskultur.
Traditionelle Grabformen verlieren in Deutschland weiter an Zuspruch. Belegt wird dieser Wandel der Bestattungskultur durch die Wünsche der Menschen für die eigene Bestattung, wie eine aktuelle Umfrage ergab. Demnach bevorzugen nur noch 25 Prozent der Bundesbürger ein klassisches, persönliche Pflege erforderndes Sarg- oder Urnengrab auf einem Friedhof. 2013 betrug dieser Anteil 49 Prozent, 2004 noch 62 Prozent. Richtet man den Fokus allein auf das klassische Sarggrab, bestätigt sich dieser Trend. Hier zeigt sich ein Rückgang von 39 Prozent im Jahr 2004 auf aktuell 14 Prozent.
Immer mehr Menschen ziehen für ihre eigene Bestattung Grabformen beziehungsweise Bestattungsorte in Betracht, die für Hinterbliebene keinen Pflegeaufwand verursachen. Am häufigsten werden pflegefreie Grabstätten auf Friedhöfen genannt (21 Prozent), die in der Regel für Urnenbeisetzungen angeboten werden. Dazu zählen insbesondere Gemeinschaftsgrabanlagen, Urnenwände, Rasengräber und Beisetzungen unter Bäumen, die immer zahlreicher auch auf Friedhöfen zu finden sind. 19 Prozent der Befragten bevorzugen hingegen die Baumbestattung in einem Bestattungswald, sechs Prozent eine Beisetzung der Urne auf See.
Immerhin ein Viertel der Befragten entscheidet sich für eine der Varianten, die nach den geltenden Gesetzen in der Regel – bis auf wenige Ausnahmen – illegal sind: Die Verstreuung ihrer Asche in der freien Natur wünschen sich 14 Prozent, die Aufbewahrung oder Beisetzung ihrer Asche zu Hause neun Prozent. „Hier zeigt sich eindeutig Reformbedarf bei den Bestattungsgesetzen“, stellt Aeternitas-Vorsitzender Christoph Keldenich fest.
Auch wenn derzeit jeder Zweite (48 Prozent) ein Angebot außerhalb eines Friedhofs in Betracht zieht: „Die Chance der Friedhöfe liegt insbesondere in den oben erwähnten pflegefreien Grabformen“, so Keldenich weiter. Diese bieten in der Regel die Möglichkeit, die Namen der Verstorbenen zu nennen – anders als anonyme Grabstätten, die in der Vergangenheit häufig als einzige pflegefreie Alternativen auf Friedhöfen zu finden waren.
Bei der Frage, wie wichtig den Menschen ein Namenshinweis an ihrer eigenen Grabstelle ist, offenbart sich ein geteiltes Meinungsbild: 47 Prozent der Befragten wäre dieser sehr wichtig oder wichtig, 51 Prozent wäre dies hingegen weniger wichtig oder überhaupt nicht wichtig.
In Erfahrung bringen wollte Aeternitas darüber hinaus, wie viele Bundesbürger derzeit ein Grab zu pflegen haben. Hier ergab sich ein Anteil von 29 Prozent, die sich selbst darum kümmern, und zehn Prozent, die zuständig sind, aber einen Friedhofsgärtner beauftragt haben. 60 Prozent haben die Frage mit nein beantwortet. Nach einer gleich lautenden Umfrage aus dem Jahr 1998 pflegten noch 37 Prozent selbst ein Grab und fünf Prozent hatten eineGärtnerei beauftragt, während 58 Prozent für kein Grab zuständigwaren.
Für die vorliegende Studie befragte das Meinungsforschungsinstitut Forsa Anfang September 2019 im Auftrag von Aeternitas 1005 im Rahmen einer repräsentativen Stichprobe ausgewählte Bundesbürger ab 18 Jahren. Alle Angaben zu früheren Jahren stammen ebenso aus von Aeternitas beauftragten repräsentativen Studien. msw
Nach Leichenschau auf Rechnung achten
Für eine Leichenschau rechnen Ärzte unterschiedlich hohe Beträge ab. Angehörige von Verstorbenen sollten genau auf die einzelnen Rechnungsposten achten, empfehlen Verbraucherschützer.
Auch wenn das in Trauer schwerfällt: Angehörige eines Verstorbenen sollten sich die in der Leichenschau-Abrechnung genannten Posten genau anschauen. Denn nach Angaben der Verbraucherinitiative Bestattungskultur Aeternitas gibt es öfter Probleme mit zu hohen Rechnungen.
Seit Anfang 2020 gelten für eine Leichenschau höhere Gebührensätze. Doch gerade bei der Untersuchungsdauer könne es Unregelmäßigkeiten geben. Laut der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) können für eine Leichenschau inklusive Ausstellen des Totenscheins 165,77 Euro berechnet werden. Die Leichenschau muss aber mindestens 40 Minuten gedauert haben. Bei einem kürzeren Aufwand sind nur 99,46 Euro angemessen. Extra abrechnen dürfen Ärzte ein Wegegeld und verschiedene Zuschläge, so dass sich Kosten zwischen 103 und 265 Euro ergeben; diese müssen die Angehörigen tragen. dpa