Vorsorge bedeutet Selbstbestimmung – auch im Hinblick auf die eigene Bestattung. Wer rechtzeitig festlegt, wie die Abschiednahme gestaltet werden soll, schafft Klarheit und entlastet Angehörige.
Mit einer Bestattungsvorsorge können persönliche Vorstellungen – etwa zur Zeremonie, zur Musik oder zur Grabgestaltung – verbindlich festgehalten werden. Damit ist sichergestellt, dass diese Wünsche respektiert werden. Der vielleicht wichtigste Aspekt: Wer zu Lebzeiten vorsorgt, nimmt den Hinterbliebenen in einer ohnehin schweren Zeit Entscheidungen und finanzielle Unwägbarkeiten ab. Die wichtigsten Fragen und Antworten:
Eine spezielle Form des Gedenkens ist etwa ein Erinnerungsdiamant. Mit einer Vorsorgeregelung kann man schon zu Lebzeiten Größe, Anzahl und den passenden Schliff des Diamanten auswählen, die Angehörigen erhalten nach dem Tod das Schmuckstück.
Das Verfahren zur Umwandlung von Kremationsasche oder von Haaren in einen Erinnerungsdiamanten etwa wurde von der Firma Algordanza in der Schweiz entwickelt, mehr Infos: www.algordanza.com.
Im Rahmen der Vorsorgegarantie kann durch einen Vertrag mit einem rechtlich selbstständigen Partnerunternehmen festgelegt werden, welche und wie viele Diamanten aus der Asche oder den Haaren transformiert werden sollen.
Bei der Finanzierung ist eine Anzahlung in Höhe von 50 Prozent der Gesamtsumme möglich, der Rest wird nach Erstellung der Diamanten fällig. Wer seine Angehörigen vollständig entlasten möchte, zahlt bei Vertragsabschluss den Gesamtbetrag auf ein unabhängig verwaltetes Konto ein.
Wenn man statt einer Bestattungsvorsorge Geld auf einem Sparbuch zurücklegt, haben die Angehörigen nicht automatisch Anspruch darauf, denn es wurde nicht „zweckgebunden“ angelegt. Ein weiterer Vorteil der Bestattungsvorsorge gegenüber dem Sparbuch ist, dass sie zum Schonvermögen gehört und nicht für andere Zwecke oder von Dritten angetastet werden kann, da sie ausschließlich der Finanzierung der Bestattungskosten dient.
Die im Rahmen der Bestattungsvorsorge unterzeichnete Willenserklärung sollte man in seine Dokumentenmappe legen, in der sich auch die Geburts- und Heiratsurkunden befinden.
Denn dies sind die ersten Dokumente, die ein Bestatter im Sterbefall benötigt. Es reicht nicht aus, den eigenen Bestattungswunsch im Testament zu verfügen, da die Testamentseröffnung meist erst Wochen nach dem Tod beziehungsweise der Beisetzung stattfindet. djd