In Deutschland haben trotz guter Beschäftigungslage zehntausende Familien nicht genug Geld, um die Bestattung ihrer verstorbenen Angehörigen zu finanzieren. Laut Statistischem Bundesamt erhielten 2018 rund 19.200 Personen Geld für eine Bestattung von den Sozialämtern.
Bestattungsvorsorge – selbstbestimmt und treuhandsicher
Wer Geld vom Amt für die Bestattung Hinterbliebener erhalten will, muss sich zuvor einer umfangreichen Einkommens- und Vermögensprüfung unterziehen und beim zuständigen Sozialamt einen Antrag auf Übernahme der Bestattungskosten stellen. Übernommen werden laut Sozialgesetzbuch die Kosten „für eine ortsübliche und einfache, der Würde des Verstorbenen entsprechende Bestattung“. In welcher Höhe die Kommunen tatsächlich die Kosten übernehmen und vor allen Dingen, welche Bestattungsleistungen übernommen werden, ist nicht festgelegt. Hier gibt es erhebliche Unterschiede.
Bis Ende 2003 hat die gesetzliche Krankenkasse (GKV) beim Tod eines Versicherten ein Sterbegeld an die Hinterbliebenen ausgezahlt. Seit 2004 erhalten die Angehörigen beim Tod eines geliebten Menschen keine finanzielle Unterstützung mehr von der Krankenkasse. Auch das Sterbegeld für Beihilfeberechtigte wurde gekürzt und kommunale Gebühren steigen.
Da bei einer Beerdigung viele Kosten entstehen, ist eine Bestattungsvorsorge daher unumgänglich, wenn man bereits zu Lebzeiten seine Angehörigen in der Trauersituation entlasten möchte und diese nicht auf den finanziellen Kosten sitzen bleiben sollen, diesen der Gang zum Sozialamt erspart werden soll.
Wenn Menschen an ihre Bestattung denken, fragen sie nicht selten „Reicht da kein Sparbuch“? Von einem Sparbuch auf den Namen des Vorsorgenden als Bestattungsvorsorge kann jedoch nur abgeraten werden, da die Gelder damit nicht zweckgebunden hinterlegt sind. Im Falle einer Pflegebedürftigkeit, welche nicht selten mit der Inanspruchnahme von Sozialhilfe verbunden ist, könnte das Amt die Auflösung des Sparguthabens zur Bezahlung der Pflegekosten verlangen. Im Sterbefall stünde es dann nicht mehr zur Verfügung. Auch besteht die Gefahr, dass die Erben den Sparbetrag nicht oder nur teilweise für die gewünschten Bestattungsleistungen verwenden. Auch das Testament ist keine geeignete Form einer Bestattungsverfügung, da das Testament in der Regel erst nach der Beisetzung eröffnet wird.
Um für eine Bestattung sicher vorzusorgen, gibt es den Treuhandvertrag zur Bestattungsvorsorge der Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG. Für Angehörige stellt eine gesicherte Bestattungsvorsorge eine enorme Erleichterung im Todesfall dar. Die Wünsche des Verstorbenen können bereits vorher festgelegt werden und die finanzielle Absicherung dieser Wünsche ebenfalls geklärt werden.
Die Treuhandeinlage ist keine Versicherung, sondern eine sichere Form der Geldanlage. Damit steht im Leistungsfall das eingezahlte Geld direkt zur Verfügung. Eingezahlt wird die Treuhandeinlage als Einmalzahlung oder als Teilzahlung. Die bei vielen Versicherungen zum Beispiel übliche Wartezeit vor dem Leistungsanspruch entfällt.
Zusatzleistungen, wie beispielsweise eine Auslandsrückholgarantie, eine kostenfreie Erstberatung zu Themen des Bestattungs-, Sozial- und Erbrechts sowie eine Bestattungsvorsorge-Card, die über die Art der Vorsorge informiert, ergänzen das Vorsorge-Paket. Die Höhe der Einlage richtet sich individuell nach den vereinbarten Wünschen und Vorstellungen. Diese Form der Bestattungsvorsorge ist eine gute Möglichkeit, um zu vereinbaren, wie die Bestattung ablaufen soll. Hierbei wird direkt mit dem gewünschten Bestatter, der auch die Bestattung ausführen soll, ein Vertrag abgeschlossen.
Die Vorteile einer treuhandsicheren Bestattungsvorsorge: Entlastung der Angehörigen, keine Gesundheitsprüfung, Vertragsabschluss bis ins hohe Alter, Transparente Kosten: es wird nur eine einmalige Abschlussgebühr von 50 Euro fällig (dies gilt für die gesamte Vertragslaufzeit unabhängig von der Höhe der Einlage), Dokumentation der zukünftigen Wünsche, Absicherung der ermittelten Bestattungskosten, auf Wunsch Absicherung zukünftiger Friedhofs- und Grabpflegegebühren sowie der Kosten für ein Grabmal, deutschlandweite Bestattung möglich, Möglichkeit zur Festlegung eines Wunschbestatters, Individuelle Trauerbegleitung durch Bestatter vor Ort möglich, Abholung, Überführung im Inland und Einbettung sowie Organisation der notwendigen Dokumente möglich, Schutz des angelegten Geldes für die angemessene Bestattungsvorsorge vor unberechtigtem Auflösungsverlangen, sichere Anlage durch die Global-Ausfallbürgschaft eines deutschen Kreditinstituts für die eingezahlte Treuhandeinlage, jährlicher Kontoauszug sowie Auszahlung nicht in Anspruch genommener Gelder. BDB/msw