Mit Blick auf hohe Energiepreise denken viele Hauseigentümer über ein energetisches Sanieren ihrer Immobilie nach. Auch 2024 können sie dazu staatliche Förderungen in Anspruch nehmen - entweder in Form direkter Zuschüsse oder als Steuervorteil. „Zuschüsse werden im Rahmen der Bundesförderung energieeffiziente Gebäude (BEG) für Einzelmaẞnahmen gewährt“, erläutert Serena Klein, Sprecherin der Geschäftsführung beim Industrieverband Hartschaum. Neu ist zudem, dass eine Energieberatung wieder unterstützt wird - mit 80 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars beziehungsweise maximal 1.300 Euro bei Ein- oder Zweifamilienhäusern. Unter www.ivh.de etwa finden sich ausführliche Informationen zum energetischen Sanieren mit expandiertem Polystyrol (EPS) sowie zu den möglichen Zuschüssen. djd