Knapp 300.000-mal kam es allein im Jahr 2019 in Deutschland zu einer Kollision zwischen Auto und Wild. Zum Glück endeten die meisten Zusammenstöße – zumindest für Fahrzeug und Insassen – glimpflich und es blieb beim Blechschaden. Die Angaben stammen vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), der auch die Kosten von Wildunfällen ermittelte: Der Schaden in der Fahrzeugversicherung lag 2019 bei 885 Millionen Euro. Dazu kommt eine hohe Dunkelziffer vonUnfällen, die nicht gemeldet werden. Von Autofahrern werden Zusammenstöße mit Wild im Ausmaß häufig unterschätzt. Tatsächlich aber besitzt ein 20 Kilogramm schweres Reh nach Berechnungen des Deutschen Jagdverbandes (DJV) bei einer Kollision mit Tempo 100 ein Aufschlaggewicht von fast einer halben Tonne. Ein Wildunfall kann unabhängig von der Erfahrung und dem Fahrkönnen jeden Kraftfahrer treffen, so die Warnung des GDV. Vorsicht sei das ganze Jahr geboten, nicht nur im Frühjahr und zur Brunftzeit im Herbst. Wer Schäden an seinem Fahrzeug durch einen Wildunfall nicht selbst zahlen will, sollte eine Teilkaskoversicherung abschließen. Der DJV hat Tipps zusammengestellt, wie man Wildunfälle vermeiden kann und wie man sich nach einer Kollision verhalten sollte.
Kollisionen vermeiden und im Falle eines Falles das Richtige tun
Wildunfall verhindern:
• reduzierte Geschwindigkeit entlang unübersichtlicher Wald- und Feldränder
• besonders gefährlich: neue Straßen durch Waldgebiete – das Wild behält seine gewohnten Wege bei
• größte Gefahr in der Morgen- und Abenddämmerung, bei Nacht und bei Nebel
• Tier am Straßenrand: abblenden, hupen, bremsen, Lenkrad festhalten, keine unkontrollierten Ausweichmanöver
• selten Einzelgänger – stets mit Nachzüglern rechnen
Richtiges Verhalten nach einem Wildunfall:
• Unfallstelle sichern: Warnweste anlegen, Warnblinkanlage anschalten, Warndreieck aufstellen
• bei Personenschäden Erste Hilfe leisten und Notruf
• Jäger oder Polizei Standort melden, für die Versicherung Wildunfallbescheinigung ausstellen lassen
• aufgrund der Infektionsgefahr niemals tote Tiere ohne Handschuhe anfassen, Abstand halten zu lebenden Tieren
• Wildmitnahme ist als strafbare Wilderei eingestuft
• einem geflüchteten Tier nicht folgen, in der Unfallmeldung die Fluchtrichtung mitteilen djd/msw