Anzeigensonderveröffentlichung
Domspitzen

Holding bietet auch Mittelstand enorme Vorteile

bkb-Experten informieren über Steuereinsparungen

Holding bietet auch Mittelstand enorme Vorteile

Mit Fachkompetenz und Erfahrung im Einsatz für Mandanten: Steuerberater Dennis Mergenthaler. FOTO: FABIAN HENSEL

In vielen Fällen wird eine Holding mit einem internationalen Unternehmen in Verbindung gebracht. Dass diese Organisationsform aber auch kleinen und mittelständischen Unternehmen steuerliche und wirtschaftliche Vorteile bringt, insbesondere da eine Holding auch nachträglich errichtet werden kann, wissen die Experten der „bkb Steuerberatungsgesellschaft“.

bkb-Experten informieren über Steuereinsparungen

„Klassischerweise ist bei dieser Organisationsform der Unternehmer direkt an der Holding beteiligt, die in der Regel eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, eine GmbH, ist“, weist Steuerberater Dennis Mergenthaler hin. „Die Holding, die selbst nicht operativ tätig ist, hält wiederum Anteile an einer oder mehreren operativ tätigen Tochter-GmbHs.“ Die so erzielten Gewinne unterliegen der Körperschaft- und Gewerbesteuer von circa 30 Prozent.

„Insoweit bestehen keine Unterschiede zu GmbHs, die nicht in eine Holdingstruktur eingegliedert sind.

Ein Unterschied ergibt sich aber, wenn die Tochter-GmbHs ihre Gewinne als Dividende an die Holding ausschütten“, erläutert Mergenthaler. „Auf Ebene der Holding GmbH sind die Gewinnausschüttungen zu 95 Prozent steuerfrei, wenn die Holding-GmbH an der Tochter-GmbH zu mindestens zehn Prozent beteiligt ist.“ Die Dividenden unterliegen laut dem Experten bei einer Holding-GmbH nur einer effektiven Steuerbelastung von rund 1,5 Prozent. Dem gegenüber stehen Gewinnausschüttungen aus einer GmbH an den Unternehmer, die grundsätzlich der Kapitalertragsteuer in Höhe von 25 Prozent unterliegen. „Der Holding-GmbH verbleibt dementsprechend deutlich mehr Liquidität, die reinvestiert werden kann“, lautet sein Fazit.

Doch das ist nicht alles. Weitere Steuervorteile tun sich auf, wenn die Holding beispielsweise in Immobilien investiert oder Tochtergesellschaften verkauft. Auch wenn es um wirtschaftliche Risiken, Verlustverrechnung, die Minderung von Haftungsvolumen durch Ausschüttungen oder Gestaltungsmöglichkeiten für die Unternehmensnachfolge geht, bietet die Holding viele Vorteile. Über die Möglichkeiten informieren die Fachleute der „bkb Steuerberatungsgesellschaft“. Mit ihrer Fachkenntnis stehen sie gerne für einen persönlichen oder digitalen Beratungstermin zur Verfügung. 
       

KONTAKT:

bkb GmbH Steuerberatungsgesellschaft
Iggelheimer Straße 26
67346 Speyer
Telefon: 06232 67490
E-Mail: info.speyer@bkb-steuerberatung.de
Internet: www.bkb-steuerberatung.de