Was und wie man bauen darf, steht im Bebauungsplan der Kommune. Er legt Art und Umfang der Nutzung fest, weist bebaubare Grundstücks- sowie Verkehrsflächen aus. Wer sich selbst auf die Suche nach einem Baugrundstück macht, kommt am Bebauungsplan nicht vorbei. Zudem sollte der Kaufinteressent unbedingt ins Grundbuch schauen, in dem Wegerechte, Hypotheken oder ein Vorkaufsrecht der Kommune eingetragen sind.
Einer besonderen Prüfung bedarf der Baugrund. Ein hoher Grundwasserspiegel kann eine aufwendige und kostenintensive Kellerabdichtung nach sich ziehen. Wurde das Areal einst industriell oder gewerblich genutzt, könnten umweltgefährdende Stoffe entdeckt werden. Für deren Entsorgung kann der Eigentümer mit zur Kasse gebeten werden. Derartige Kosten können sein Budget sprengen, den Bau verzögern oder gar unmöglich machen.
Wer sichergehen will, gibt ein Bodengutachten in Auftrag. Schließlich muss man wissen, ob das Grundstück an die Kanalisation, an Frischwasser- und Energieversorgung angeschlossen ist und Kabelanschlüsse liegen. Ist das nicht der Fall, kommen weitere Kosten dazu.
Sobald der Kauf abgeschlossen ist, wird Grunderwerbsteuer fällig. Wie hoch sie ist, legt das jeweilige Bundesland fest. Sie liegt aktuell zwischen 3,5 (nur noch im Freistaat Bayern) und 6,5 Prozent des Kaufpreises. Angesichts dieser Größenordnung empfiehlt der Verband der Privaten Bausparkassen, die Grunderwerbsteuer von vornherein bei der Kostenplanung zu berücksichtigen. Umgehen lässt sich diese Steuer nur innerhalb der Familie. Zum Beispiel können Eltern ihren Kindern ein Grundstück schenken oder an sie verkaufen, ohne, dass Grunderwerbsteuer gezahlt werden muss. So taucht immer mal wieder der Vorschlag auf, die Grunderwerbsteuer zumindest für Ersterwerber zu reduzieren. Von einzelnen Bundesländern gibt es bisher allenfalls Absichtserklärungen. Nachfragen kann allerdings nicht schaden. be.p