Alte Holzfeuerstätten, die zwischen 1. Januar 1995 und 21. März 2010 in Betrieb gingen und die Vorgaben der Bundes-Immissionsschutz Verordnung nicht erfüllen, müssen bis zum 31. Dezember 2024 stillgelegt, nachgerüstet oder ausgetauscht werden. Das Typenschild gibt Auskunft, aus welchem Jahr die Feuerstätte stammt. Falls der Ofen kein Typenschild trägt, hilft eine Anfrage beim Hersteller. Wer die Bezeichnung seines Ofens kennt, kann auch die HKI-Datenbank (www.cert.hki-online.de/de/geraete/hersteller-liste) nutzen.
Neues Herz mit moderner Technik - Einsatz für mehr Effizienz
Um weiterhin mit Holz zu heizen, ist nicht immer eine komplette Erneuerung der alten Ofenanlage nötig. Der Ofenbauer prüft, welche Maßnahmen sinnvoll sind, und bietet für Kachelöfen zum Beispiel auch Austausch-Heizeinsätze in diversen Größen, Heizleistungen und technischen Ausführungen an, zum Beispiel auch Pellet-Geräte. Der Tausch des Heizeinsatzes und der Gussheizkästen senkt die Emissionswerte und erhöht den Wirkungsgrad. Auch der nachträgliche Einbau eines aktiven oder passiven Feinstaubfilters oder Katalysators ist möglich.
Öfen mit Wassertechnik sind zukunftssicher
Moderne Holzfeuerstätten lassen sich mit fossiler oder regenerativer Heiztechnik kombinieren – auch mit einer Wärmepumpe. Ideal für Niedrigenergiehäuser ist ein Kachelofen mit Wassertechnik (Kesseltechnik), der über einen Wasserwärmetauscher seine (überschüssige) Heizenergie zusätzlich in einen zentralen Pufferspeicher speist. Er entlastet die Hauptheizung bei der zentralen Wärme- und Warmwasserversorgung. Der Ofen- und Luftheizungsbauer stimmt das System optimal auf den Bedarf ab und macht es nachhaltig zukunftssicher. akz-o