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In Bewegung bleiben, das raten Experten Senioren nicht nur in der Corona-Krise. Doch in Zeiten der Pandemie wagen sich Senioren oft aus Angst, sich mit dem Virus anzustecken, nicht vor die Tür und schon gar nicht in Sport- und Reha-Gruppe oder Schwimmbad. Eine Alternative bieten Treppen im eigenen Wohnhaus. Diese können das Fitness-Studio ersetzen, wenn ein paar Ratschläge beherzigt werden und zur Sicherheit auf beiden Seiten ein Geländer angebracht wird.
Viele Senioren leiden zur Zeit unter der Corona-Krise. Monatelang waren sie in ihrer Wohnung gefangen, hatten wenig soziale Kontakte, erst allmählich mit Kindern und nahen Bekannten. Sie wollen nun wieder – wenn auch unter Auflagen – mehr unter die Menschen. Einkaufen oder mal zum Friseur, wieder eine Kirche besuchen oder gar beim Bäcker frische Brötchen holen, das verstehen sie unter Freiheit und selbstbestimmtem Leben.
Treppentraining daheim
Aber das Laufen in den letzten Monaten ist mangels Bewegung bei dem ein oder anderen Senioren vielleicht beschwerlicher geworden. Die Muskulatur baut sich nämlich binnen weniger Wochen ab, man fühlt sich nicht mehr so sicher auf den Beinen. Da bietet sich etwa ein Treppentraining an. Man kennt es in jungen Jahren als Steps-Training. Mancher hat es auch in der Reha oder beim Physiotherapeuten geübt. Und das geht auch zuhause. Es stärkt Herz, Muskeln, Kreislauf, Verdauungsorgane und gibt Sicherheit bei der Mobilität.
Einfach nachrüsten
Allerdings sollte das Treppensteigen dafür unbedingt sicher sein, was im Treppenhaus mit einem einseitigen Geländer nur bedingt gegeben ist. Viele Senioren fürchten, zu stürzen, wenn sich nicht beidseitig ein Geländer zum Abstützen befindet. Die Nachrüstung mit einem Handlauf ist von Fachleuten einfach umzusetzen, und es gibt eine Reihe geeigneter Systeme am Markt.
Das Deutsche Institut für Treppensicherheit (DIT) informiert darüber, dass auch in Miet- oder Eigentumswohnungen an Treppen beidseitig Handläufe angebracht sein müssen, wenn ältere oder behinderte Menschen diese Ausstattung benötigen. DIT-Geschäftsführer Werner Thomaier berichtet, er habe kürzlich sogar gegen den Willen einer Hausverwaltung den Handlauf durchgekämpft: „Wenn ein Handlauf benötigt wird, darf der Bedürftige auch nicht Jahre darauf warten müssen“, betont er. Der Sachverständige und Architekt Siegfried Schmid pflichtet ihm bei: „Das BGB im §§ 554a regelt eindeutig, dass der Vermieter bauliche Maßnahmen wie den Handlauf genehmigen muss, und seit fast 15 Jahren gibt es Urteile, dass die Miteigentümer diesen wandseitigen Handlauf dulden müssen“, weiß Schmid, der auch darüber informiert, dass Senioren oder Behinderte nicht auf die nächste Miteigentümer-Versammlung ein Jahr später warten müssen. Leider habe diese Regelung im Stockwerkseigentums-Gesetz noch nicht Einzug gefunden, moniert Schmid. Somit sei seitens des DIT noch viel Aufklärungsarbeit zu leisten, und es seien viele Fragen zu beantworten. Gegebenenfalls leiste der Verein bei einem Rechtsstreit auch Hilfe.
Die Deutsche Seniorenliga ist in Sachen Handlauf sogar beim Bundesminister für Gesundheit, Jens Spahn, vorstellig geworden. „Wenn Mitbürger aufgrund von Schmerzen oder körperlicher Beeinträchtigung einen Handlauf als Hilfsmittel benötigen, weil sie sonst teilweise nicht mehr selbstständig ihre eigene Wohnung oder das Haus verlassen können“, müsse dieser zeitnah nachgerüstet werden, vergleichbar einem Pflegebett, einem Rollstuhl oder Rollator, betont Erhard Hackler, geschäftsführender Vorstand der Seniorenliga. Seinen Angaben zufolge ist dies „sozialpolitisch wichtig, weil damit Betroffene länger in ihrer vertrauten Umgebung verbleiben können“. Auch er fordert, die aktuelle Gesetzgebung zu überdenken. msw