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Ausbildung und Beruf - Zweibrücken + Pirmasens

Vertrauensvolles Verhältnis wichtig

Umfrage: Fast drei Viertel der Studenten haben Nebenjobs

Vertrauensvolles Verhältnis wichtig

Sie kellnern, sitzen an der Ladenkasse oder helfen im Büro aus: Fast drei Viertel der Studierenden gehen neben dem Studium einer bezahlten Tätigkeit nach. FOTO: SEBASTIAN GOLLNOW/DPA

Sie kellnern, sitzen an der Ladenkasse oder helfen im Büro aus: Fast drei Viertel der Studierenden gehen neben dem Studium einer bezahlten Tätigkeit nach. Das geht aus einer repräsentativen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Forsa im Auftrag der Minijob-Zentrale hervor.  Nahezu ein Drittel der Studierenden mit Nebentätigkeit arbeitet der Umfrage zufolge als wissenschaftliche Hilfskraft oder als Doktorand an der Universität. Mehr als ein Viertel geht einer Bürotätigkeit nach, 13 Prozent geben Nachhilfeunterricht, zwölf Prozent jobben im Einzelhandel und elf Prozent in der Gastronomie. Wer keinen Nebenjob hat, wird meist von der Familie finanziell unterstützt. Auffällig: Bei der Auswahl der studentischen Nebenjobs ist der Umfrage zufolge eine überdurchschnittlich gute Bezahlung bei weitem nicht das wichtigste Kriterium der Studentinnen und Studenten. Deutlich mehr Wert legen sie auf ein vertrauensvolles Verhältnis zum Arbeitgeber, große zeitliche Flexibilität, Anerkennung im Job und abwechslungsreiche Aufgabengebiete.Die Minijob-Zentrale ist die zentrale Einzugs- und Meldestelle für alle geringfügig Beschäftigungen in Deutschland und gehört dem Verbund der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See an. Sie vermittelt auf ihrem Stellenportal Studierenden auch Mini-Jobs in Privathaushalten. dpa

Umfrage: Fast drei Viertel der Studenten haben Nebenjobs

            

Freie Tage?

Aus dem Arbeitsrecht

Viele Beschäftigte können sich am Freitag auf zwei Tage Erholung freuen. Anderswo wird auch am Wochenende gearbeitet. Aber nach wie vielen Tagen muss es dann einen freien Tag geben? Laut Arbeitszeitgesetz können Arbeitnehmer in der Regel an den Werktagen, also von Montag bis Samstag, beschäftigt werden, erklärt Peter Meyer, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin. An Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen dürfen sie in der Regel nicht beschäftigt werden. Es gibt aber auch Branchen oder Berufe, in denen Sonn- und Feiertagsarbeit nötig und erlaubt sind, etwa zur Wartung der an den Werktagen benötigten IT oder im Krankenhaus. Hier sind Fälle möglich, in denen Beschäftigte wesentlich länger auf einen freien Tag warten müssen: „Wer an einem Montag anfängt zu arbeiten, kann theoretisch nach dem Arbeitszeitgesetz bis zu 19 Tagen am Stück arbeiten, bevor für die Sonntagsarbeit ein Ersatzruhetag gewährt werden muss“, sagt Meyer. Denn laut Gesetz muss Sonntagsarbeit erst nach 14 Tagen mit einem freien Tag ausgeglichen werden. Vielfach bestimmen Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen aber frühere arbeitsfreie Tage. dpa