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Ausbildung und Beruf - Speyer

Mit Schere, Laptop oder Kamera zur FH-Reife

Akademie für Kommunikation

Mit Schere, Laptop oder Kamera zur FH-Reife

Viele Eltern wünschen sich einen möglichst hohen Schulabschluss ihres Kindes. Als Alternative zu dem oft beschwerlichen Weg an klassischen Schulen bietet die Akademie für Kommunikation in Mannheim (Afk) kreativen Schülern verschiedene Berufsperspektiven an. Für Medienbegeisterte gibt es die zweijährige Ausbildung zum staatlich geprüften Kommunikationsassistenten mit den Schwerpunkten Multimedia oder Film und Video. Wer sich für Mode und Trends interessiert, trifft mit der dreijährigen Ausbildung zum staatlich geprüften Modedesigner die richtige Wahl. Als dritte kreative Berufsoption bietet die AfK Mannheim eine ebenfalls dreijährige Ausbildung zum staatlich geprüften Grafikdesigner an – für alle, die gerne zeichnen, fotografieren und gestalten möchten.

Akademie für Kommunikation

                

Die AfK Mannheim ist die Schule für kreative Köpfe. Gleichzeitig mit der Berufsausbildung erhalten die Schüler die Möglichkeit, die Fachhochschul-Reife abzulegen, so dass einem weiterführenden Studium an einer Hochschule oder Fachhochschule nichts im Wege steht. Nach dem Abschluss an der Mannheimer Berufsschule eröffnen sich dadurch den Absolventen vielfältige Karrierewege.

Online-Infoabend

Alle Informationen über die kreative Berufsschule findet man im Internet auf der Schülerprojektseite mannheimdesignt.de oder auf der Homepage der Akademie unter akademie-bw.de/mannheim.

Eine ideale Möglichkeit, die kreative Berufsschule kennenzulernen, bietet der Online-Infoabend am Donnerstag, 11. Februar. Von 18 bis 19 Uhr werden die drei Kreativausbildungen der AfK Mannheim vorgestellt und Fragen der Zuschauer beantwortet. Anmeldung per Mail an mannheim@akademie-bw.de

Info

Akademie für Kommunikation, Augustaanlage 32, Mannheim, Telefon 0621 3247090

JOB I

Probezeit und Urlaub 

Die ersten sechs Monate eines Arbeitsverhältnisses werden oft als Probezeit bezeichnet. Hintergrund ist, dass Arbeitnehmer hier noch keinen gesetzlichen Kündigungsschutz genießen und das Arbeitsverhältnis in der Regel auch unbegründet beendet werden kann. Aber muss man deswegen auch auf Urlaub verzichten?

Nein. Grundsätzlich gilt: Arbeitnehmer haben auch während einer vereinbarten Probezeit, also den ersten sechs Monaten im Job, Anspruch auf Urlaub. Für jeden vollen Monat, den man gearbeitet hat, erwirbt man ein Zwölftel seines Urlaubsanspruchs, erklärt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht. Nach sechs Monaten entstehe dann der volle Urlaubsanspruch.

In der Regel müssen Arbeitgeber die Urlaubswünsche ihrer Beschäftigten bei der Urlaubsplanung auch immer berücksichtigen. Verweigern können sie einen Urlaubswunsch nur dann, wenn betriebliche Gründe oder Urlaubswünsche von anderen Angestellten vorliegen. Das ist unabhängig davon, ob ein Arbeitnehmer in der Probezeit ist oder nicht. dpa

JOB II

Pünktlich auch im Winter   

Arbeitnehmer sind dazu verpflichtet, pünktlich zur Arbeit zu kommen – auch bei schlechter Witterung. Darauf weist der DGB Rechtsschutz hin. Weil Arbeitnehmer das sogenannte Wegerisiko tragen, zählen verschneite oder vereiste Straßen oder verspätete Züge nicht als Ausrede, wenn man zur spät zur Arbeit erscheint.

Konkret heißt das: Wer nicht rechtzeitig da ist, hat für die Zeit, in der er nicht gearbeitet hat, keinen Anspruch auf Lohn. Die verpassten Stunden müssen Arbeitnehmer laut DGB Rechtsschutz aber auch nicht nachholen. Wer ein Überstundenkonto führt, könne die ausgefallenen Stunden als Minusstunden verbuchen lassen und später nachholen. dpa